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Dortmund, 21.09.2009vom

SPD-Fraktion lässt Anfechtbarkeit der Kommunalwahlen rechtlich prüfen

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat sich zur Klärung der Anfechtbarkeit der Oberbürgermeister- und Kommunalwahlen in Dortmund heute an ihren kommunalpolitischen Fachverband in Düsseldorf gewandt. Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Ernst Prüsse mitteilte, sei die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW (SGK NRW) gebeten worden, eine umfassende rechtliche Würdigung vorzunehmen. Hierfür werde von der SGK NRW der renommierte Kommunalwahlrechtler Prof. Dr. Frank Bätge hinzugezogen. „Wir sind zuversichtlich, dass uns von unabhängiger Seite bestätigt werden wird, dass der Vorwurf des Wahlbetruges haltlos ist und die Oberbürgermeister- und Kommunalwahlen in Dortmund korrekt abgelaufen sind.“, so Prüsse.

Prof. Dr. Frank Bätge ist Hochschullehrer an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung sowie Lehrbeauftragter an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der NRW School of Governance. Er ist zudem Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des gesamten Wahlrechts (Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlrecht) sowie im Kommunalrecht. In diesen Bereichen ist er auch von Parlamenten als Sachverständiger für Gesetzgebungs­vorhaben hinzugezogen worden. Prof. Dr. Frank Bätge hat zahlreiche Veröffentlichungen, Kommentierungen, Stellungnahmen und Gutachten zu wahl- und kommunalrechtlichen Fragen verfasst. So ist er z.B. Herausgeber und Autor eines Kommentars zum Kommunal-Wahlrecht in Nordrhein-Westfalen.
 

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