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Politik als Ehrenamt

Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zum Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig, das Ratsmandat ist also kein Beruf. Wenn andere Feierabend machen, sind sie im Wahlkreis, in der Stadt oder im Rathaus unterwegs - auch am Wochenende und in den Ferien. Ratsmitglieder nehmen in ihrer Freizeit an Rats- und Ausschusssitzungen, an Beiräten und Kommissionen sowie Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsvertretern usw. Alle diese Termine müssen zu Hause vorbereitet werden. Der durchschnittliche Zeitaufwand für ein Ratsmandat kann bis zu 44 Stunden pro Woche betragen, so hat Prof. Volker Ronge von der Bergischen Universität in Wuppertal festgestellt.

Weil Ratsmitglieder keine Abgeordneten sind, erhalten sie keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe ist in der sogenannten "Entschädigungsverordnung" festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Die Ratsmitglieder bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen die Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen (Telefonate, Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationen etc.) ersetzt werden.

In Dortmund erhält jedes Ratsmitglied eine monatliche Pauschale von 514,10 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 21,20 Euro pro Sitzung. Der Fraktionsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Bürgermeisterin erhalten für ihren erhöhten Aufwand eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Übrigens: Die Aufwandsentschädigung und die Sitzungsgelder müssen - sofern sie den Freibetrag von 266,- Euro monatlich bzw. 3.192,- Euro jährlich übersteigen - versteuert werden.


Entschädigungsverordnung