„Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“

Ratssitzung am 14.05.09
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund
Immer wieder wird in unterschiedlichen Zusammenhängen über Belästigungen und Beeinträchtigungen geklagt, die durch öffentlichen Alkoholkonsum von Personen(gruppen) auf Straßen und Plätzen oder an sensiblen Orten wie Schulen oder Kindertageseinrichtungen hervorgerufen werden.
Insbesondere im Umfeld dieser Einrichtungen und auf deren Zuwegungen werden Kinder und Jugendliche dadurch negativ beeinträchtigt und der präventive Ansatz gegen Missbrauch von Drogen in Dortmund ist in Gefahr.
Um Abhilfe zu schaffen, werden jedes Mal individuelle Hilfe- und Sanktionspläne diskutiert sowie zuständige Fachleute aus den Bereichen Soziales, öffentliche Ordnung, Polizei u.ä. mit den Einzelfällen konfrontiert und zu Rate gezogen.
Das Phänomen von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum lässt sich nicht generell auf einzelne Standorte begrenzen. Vielmehr gibt es über das Stadtgebiet verteilt Treffpunkte von Menschen, die sich in der beschriebenen Art und Weise auffällig verhalten und deshalb auf Widerspruch in der Öffentlichkeit stoßen.
Der Rat der Stadt Dortmund bittet deshalb die betroffenen Verwaltungsteile aus dem Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsdezernat sowie dem Schul- und Jugenddezernat, gemeinsam mit den beteiligten Stellen bei der Polizei schwerpunktmäßig mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt zu prüfen und darzustellen,
a) welche Möglichkeiten es gibt, den öffentlichen Alkoholkonsum generell zu reglementieren oder zu verbieten sowie
b) Alternativen aufzuzeigen, wie in Dortmund auf die negativen Begleiterscheinungen durch öffentlichen Alkoholkonsum im Einzelfall und insbesondere hinsichtlich Kinder- und Jugendeinrichtungen standortspezifisch erfolgreich reagiert werden kann oder
c) ob und wenn ja welche stadtweit geltenden einheitlichen Lösungen erfolgversprechend sind,
d) wie die Einhaltung verbindlicher Regeln kontrolliert werden kann und was bei Regelverstößen passiert sowie
e) welche interkommunalen Erfahrungen in großen Städten zum Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit existieren und welche inwieweit diese rechtlich belastbar sind.
f) ob und wenn ja, an welchen Orten bereits jetzt schon der Verzehr von Alkohol nicht gestattet ist.