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06.05.2021

Antrag auf Schulbegleitung muss vereinfacht werden

 Spieß, Roland
Roland Spieß

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat zum Thema Schulbegleitung klare Forderungen an die zukünftige Ausgestaltung des Antragsverfahrens für die betroffenen Erziehungsberechtigten/Eltern und ihre Kinder:

Der Begriff „Schulbegleitung“ umschreibt eine Situation, die im Verwaltungsdeutsch auch als Form der „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ bezeichnet wird. Letztlich geht es um eine Begleitung von Schülerinnen oder Schülern mit einem besonderen Betreuungsbedarf. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist es dringend erforderlich, dass Antragsformulare zur Gewährung von Schulbegleitung im Internet zur Verfügung gestellt und Leistungen zügig beantragt werden können.

„Antragswege zu städtischen Leistungen müssen für die Bürger dieser Stadt im Internet barrierefrei und leicht verständlich abrufbar sein. Dabei können auch die rechtlichen Rahmenbedingungen in verständlicher Form zugänglich gemacht werden. Bei so komplexen Zuständigkeitsverfahren mit mehreren Fachbereichen empfiehlt sich darüber hinaus eine automatisierte Zuständigkeitsklärung durch die antragsaufnehmende Dienststelle. Um eine Betreuungskontinuität für die betroffenen Kinder und Eltern sicherzustellen, ist es wichtig, dass eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge gewährleistet wird. In diesem Sinne sollte eine einheitliche Beschreibung und Behandlung des Wortes „Schulbegleitung“ auf den Seiten aller drei beteiligten Fachbereiche – Jugend, Soziales, Schule - selbstverständlich sein“, sagt der schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Roland Spieß.