Bund weitet „Schulstarterpakete“ aus. Dortmunder Weg hat Vorbildfunktion übernommen.

Glücklich über eine Vereinbarung von SPD und CDU in Berlin zeigt sich der Schulausschussvorsitzende Hermann Diekneite, die erst kürzlich definierten Leistungen für Schulstarterpakete nun doch deutlich auszuweiten.
„Damit wird ein Mangel behoben, weil bislang nicht alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler Anspruch auf diese Leistung erheben konnten, zeigt sich Diekneite zufrieden. Denn, nach dem bisherigen Plan sollten beispielsweise ausschließlich Kinder bis Klasse 10 in den Genuss der Beihilfe gelangen können und die Mittel waren allein Familien mit ALG II- oder Sozialhilfebezug vorbehalten.
„Hier hat Dortmund bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen“, stellt die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulla Burchardt mit Hinweis auf den kommunalen Lernmittelfonds fest, der im letzten Jahr in unserer Stadt eingerichtet worden war. Der war so angelegt, zu Beginn eines jeden Schuljahres nicht so gut betuchte Eltern bei den Anschaffungskosten für Schulmaterialien finanziell zu unterstützen. Eine Begrenzung bis zum Besuch einer bestimmten Schulstufe gab es nicht. Auch wurde kein amtlicher Bescheid zur Feststellung der Bedürftigkeit verlangt. Wichtigstes Ziel war vielmehr, dass die Hilfe direkt beim Kind ankam und ohne bürokratischen Aufwand ausgezahlt werden konnte.
Dieses Modell hatte die SPD-Abgeordnete Ulla Burchardt überzeugt, die sich bei ihrem Koalitionspartner zunächst für ein bundeseinheitlich geltendes Schulstarterpaket eingesetzt und jetzt für eine gerechte Ausweitung der Leistungen stark gemacht hatte. Dortmunder Schülerinnen und Schüler werden zukünftig von der neugefassten Regelung profitieren können. Die sieht im Einzelnen folgende Verbesserungen vor:
Mit dem Schulbedarfspaket wird Kindern und Jugendlichen aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, eine jährliche Zusatzleistung in Höhe von 100 Euro für die schulische Bildung gewährt.
- Bislang war das Schulbedarfspaket auf Schüler bis zur 10. Klasse begrenzt. Künftig profitieren Schüler bis zur 13. Klasse davon.
- Zusätzlich sollen nicht nur Abiturienten, sondern auch die sogenannten Vollzeit-Berufsschüler diese zusätzliche Leistung erhalten. Das sind alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
- Drittens soll das Schulbedarfspaket künftig auch Familien mit geringen Einkommen gewährt werden. Bislang war dies auf Familien, die ALG II oder Sozialhilfe erhalten, begrenzt.