Bundesregierung blockiert Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben – Dortmund wartet auf bis zu 50 Mio.€ aus Berlin

Kommt der Geldregen aus Berlin – oder kommt er nicht ?
Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss zum SGB II Anfang 2011 ist vereinbart worden, dass der Bund schrittweise und ab 2014 vollständig die Grundsicherung im Alter übernimmt, um die Kommunen von Sozialausgaben zu entlasten. Diese Vereinbarung ist in der abschließenden Sitzung der Gemeindefinanzkommission Mitte Juni 2011 noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Die Stadt Dortmund rechnet deshalb mit Erstattungsbeträgen des Bundes von 14 Mio.€ in 2012, 30 Mio.€ in 2013 und fast 50 Mio.€ in 2014.Die langfristige Entwicklung für die Ausgaben der Grundsicherung im Alter hatte die Verwaltung kürzlich im Trend prognostiziert.Dabei wurde darauf hingewiesen, dass seit 2003 der Kreis der Berechtigten in Dortmund um 66% kontinuierlich gestiegen ist.Das jetzt angelaufene Gesetzgebungsverfahren zu der Umsetzung der Vereinbarung lässt allerdings Zweifel aufkommen, dass die Bundesregierung eine vollständige Entlastung der Kommunen vornehmen will. Der am 20. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen beinhaltet nur die Anhebung der quotalen Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung auf 45% in 2012. Dies ist nur die erste Stufe der Vereinbarung. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die weiteren Schritte erst einer umfassenden Abstimmung mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden bedürften.Die SPD-Ratsfraktion erwartet, dass die ursprüngliche Vereinbarung vollständig in einem Zug umgesetzt wird. Zudem muss in dem Gesetz festgeschrieben werden, dass spätestens ab 2014 der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter umfänglich und ohne Zeitverzögerung erstattet. Bisher ist vorgesehen, dass Grundlage für die Kostenerstattung die Daten des Vorvorjahres sein sollen. Die SPD-Ratsfraktion bedauert zudem, dass leider keine Spitzabrechnung in das Gesetz aufgenommen werden soll.