09.06.2011
Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen

Gerda Kieninger begrüßt Konsens, Helmut Harnisch will großzügige Fristen in Dortmund
Bis Ende 2015 - so ist es bisher gesetzlich vorgeschrieben – müssen alle Hausbesitzer die Dichtheit ihrer Abwasserrohre überprüfen lassen.
Jetzt haben sich SPD, CDU und Grüne im Landtag NRW darauf geeinigt, dass bei geringfügigen Schäden, zum Beispiel einem Haarriss in einem Abwasserrohr, keine Sanierung erforderlich ist. Bei mittleren Schäden haben Hausbesitzer bis zu fünf Jahre Zeit, den Schaden beheben zu lassen. Schwere Schäden, die die Umwelt oder Sicherheit gefährden, müssen hingegen unverzüglich behoben werden. Da solche Reparaturen leicht Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen können, sollen vergünstigte Landeskredite gewährt werden. Auch sollen Hausbesitzer selbst wählen können, welches Prüfungsverfahren angewendet wird.
Die Dortmunder SPD begrüßt diesen Kompromiss zwischen dem Recht der Bürger auf sauberes Grundwasser und den finanziellen Notlagen einiger Hausbesitzer.
„Die Dichtheitsprüfung muss in NRW unbürokratisch und umweltfreundlich umgesetzt werden. Nur so findet diese für den Grundwasserschutz notwendige Prüfmaßnahme Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt die Dortmunder Landtagsabgeordnete Gerda Kieninger.
„Ich freue mich, dass mit einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Grüne zur Dichtheitsprüfung ein breiter Konsens zwischen den Parteien gefunden wurde“, so Gerda Kieninger weiter. Sie äußert sich erleichtert, „dass es gelungen ist, bei diesem für den Schutz des Grundwassers wichtigen Thema, eine Lösung zu finden, die im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger liegt, auch was günstige Darlehen aus Landesförderprogrammen für Eigentümer und Kommunen angeht.
Für Helmut Harnisch, Sprecher der SPD im Dortmunder Umweltausschuss, ist wichtig, dass für die Bürger keine strengeren Maßstäbe gelten dürfen, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Deshalb soll in Dortmund die Überprüfung der öffentlichen Kanäle mit der Überprüfung der privaten Leitungen zusammen gelegt werden. In einer noch zu verabschiedenden Satzung sollen Fristen zur Überprüfung und Sanierung der Abwasserleitungen zwischen 2016 und 2023 festgelegt werden.