Die Qualität des Ganztags darf nicht von der Postleitzahl der Kinder abhängig sein
„Das kann man nur noch als Arbeitsverweigerung bezeichnen, was die schwarz-grüne Landesregierung hier in NRW abliefert. Düsseldorf stiehlt sich wieder einmal aus der Verantwortung, lässt die Kommunen im Regen stehen und verhindert so die Chance auf Bildungsgerechtigkeit!“ So drastisch formuliert es Anna Spaenhoff, Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie im Rat der Stadt Dortmund.
In der vergangenen Woche hat die NRW-Landesregierung mitgeteilt, dass das lange angekündigte Gesetz, welches Standards für die OGS-Betreuung regeln sollte, nicht kommen wird. Man habe sich „umentschieden“.
Damit bestätigt sich, was bereits seit Wochen vermutet wurde: Je weniger Geld eine Kommune hat, desto dürftiger wird das Angebot in der Ganztagsbetreuung ausgestaltet. Das lang ersehnte Gesetz sollte schließlich auch dringend benötigte Finanzierungszusagen enthalten.
Ab 2026 hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsbetreuung (OGS). „Wie dieses Ziel erreicht werden soll, wenn das Land den Ganztag nicht ausreichend finanziell unterstützt, bleibt uns ein Rätsel. Schon jetzt funken die Träger fast täglich SOS. Es fehlt an Fachkräften und ohne gesicherte Finanzierung auch an der notwendigen Perspektive“, drückt es der schulpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Roland Spieß, aus.
In Dortmund hat man sich zum Glück bereits auf den Weg gemacht und selbständig Standards entwickelt, um die Betreuungsqualität zu sichern. Gemeinsam richten Anna Spaenhoff und Roland Spieß daher einen Appell an die zuständigen Ministerinnen Dorothee Feller (CDU) und Josefine Paul (Grüne): „Die Qualität des Ganztags darf nicht von der Postleitzahl der Kinder abhängig sein. Solch ein Flickenteppich nach Kassenlage der Kommunen ist ein Armutszeugnis für das selbst ernannte Bildungsland NRW. Wenn jetzt nicht zügig nachgearbeitet wird, dann wird der offene Ganztag zur reinen Verwahranstalt und die Kommunen müssen ausbaden, was anderswo entschieden wurde. Mit Bildung hat der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz dann nichts mehr zu tun.“