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22.11.2013

Dortmund Airport

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Redebeitrag von Hendrik Berndsen in der Ratssitzung am 21.11.2013
 

Der Flughafen Dortmund ist ein Standortfaktor von landesweiter Bedeutung. In den vergangenen Jahren hatte der Dortmund Airport zwischen 1,7 und 1,9 Mio. Passagieren und ist damit hinter Düsseldorf, Köln/Bonn und Weeze der viertgrößte Flughafen in NRW. Im vergangenen Jahr hatte der Dortmund Airport mit 4,4% das größte Passagierwachstum in NRW.
Der Flughafen Dortmund bedient aktuell mit 14 Airlines über 40 Ziele in Europa und der Türkei. Durch drei tägliche Germanwings-Flüge in das Lufthansa-Drehkreuz in München und den Hub-Flughafen Barcelona ist der Dortmund Airport an den interkontinentalen Luftverkehr angeschlossen. Darüber hinaus bedient Dortmund bundesweit die meisten Ost-Europa Verbindungen und trägt damit der europäischen Entwicklung insgesamt Rechnung. Auf dieser Grundlage ordnet beispielsweise die ADV den Dortmunder Flughafen als internationalen Verkehrsflughafen ein.
 Die Betriebe am Dortmund Airport beschäftigen über 1000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Verlängerung der Betriebszeit könnte sich die Zahl bis 2025 sogar mehr als verdoppeln. In der Region würden dann über 4.600 Arbeitsplätze gesichert. In diesem Prognosezeitraum wird eine Steigerung der regionalen Bruttowertschöpfung auf fast 400 Mio. Euro erwartet – bundesweit sogar auf 550 Mio. Euro.
Der Dortmund Airport ist über die A1, A2 und die A45 hervorragend an das Fernstraßennetz angebunden und durch die Direktanbindung zur B1/A44 über die „Lebensader“ der Metropole Ruhr bestens innerhalb des Ruhrgebietes verknüpft. Durch Shuttle-Busse und öffentlichen Nahverkehr ist der Flughafen darüber hinaus an das Netz der Deutschen Bahn angeschlossen.
Diese verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung mit den attraktiven Infrastrukturangeboten am Flughafen Dortmund geben dem Airport einen unverzichtbaren Platz in der Flughafenlandschaft neben den Drehkreuzen. Und das bedarf einer adäquaten landesplanerischen Einordnung.
Dies hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2009 erkannt und den Flughafen Dortmund in ihrem Flughafenkonzept als (kleinen) Flughafen mit internationaler Vernetzung kategorisiert und somit deutlich von den ebenfalls darin behandelten Regionalflughäfen abgegrenzt. Die geplante Kategorisierung im LEP steht hierzu im deutlichen Widerspruch.
Anpassungen an heute noch nicht absehbare aber auch an schon bekannte Anforderungen des sich stetig entwickelnden Luftverkehrsmarktes sind nach dem LEP-Entwurf für regionalbedeutsame Flughäfen ausgeschlossen. Diese dürfen nur in Abstimmung mit der Entwicklung der landesbedeutsamen Airports im Bestand gesichert werden. Bauliche Veränderungen im Sinne einer bedarfsgerechten Entwicklung sind dann faktisch genauso unmöglich wie die kurzfristige Reaktion auf neue Anforderungen. Selbst die Entwicklung von Gewerbeflächen im Umfeld des Flughafens ist dann nicht mehr möglich.
Dies ist ein erhebliches Risiko im Hinblick auf die Funktionserfüllung des Dortmund Airport und führt zu einer Entwertung der bisher getätigten Investitionen. Ohne Anpassungen an die verkehrlichen Entwicklungen ist aber auch ein Abbau des Defizits am Flughafen nicht möglich. Die LEP-Einordnung führt damit zu einer unzumutbaren unternehmerischen Beschränkung der Flughafen Dortmund GmbH und ihrer Gesellschafter. Die Stadt Dortmund würde damit ihrer Souveränität über die eigene Tochtergesellschaften beraubt.


 Ein Antrag von B90/Die Grünen, die Einschätzung zur regionalen Bedeutung des Flughafens in der Stellungnahme der Stadt zum  LEP zu übernehmen, wurde in der Ratssitzung abgelehnt.