Dortmund bei Schulinfrastrukturmittel des Bundes berücksichtigen – Landesregierung muss für gerechte Förderkriterien sorgen

Der Bund hat für die Zeit vom 01.07.2017 bis Ende 2022 ein Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur aufgelegt.
Auf NRW entfallen aus diesem Fonds rund 1,12 Mrd. Euro. Bereits vor der Sommerpause hat der Finanzausschuss auf Antrag der SPD-Ratsfraktion eingefordert, dass diese Mittel nach ähnlichen Kriterien an die Städte zu vergeben werden, wie im 1.Kapitel des Kommunalinvestitionsfonds.
Aus dieser ersten Tranche erhält die Stadt Dortmund rund 76 Mio. Euro und unterzieht z.B. Gebäude einer energiegerechten Sanierung oder führt Lärmschutzmaßnahmen bei der Straßensanierung durch.
Seit dem 17.08.17 liegt nun der Entwurf der erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder für die neuen Bildungsinfrastrukturmittel vor.
Danach sollen u.a. nur 50% der Gemeinden in dem jeweiligen Flächenland gefördert werden.
Die Bundesmittel sollen nicht pauschal sondern im Rahmen von Projektförderanträgen bewilligt werden.
Leider wird das bereits stark eingebundene Personal der Verwaltung durch dieses Antragsverfahren noch stärker belastet.
Förderfähig sollen nur Investitionsmaßnahmen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung von Schulgebäuden und angrenzenden Einrichtungen (wie z.B. Schulsporthallen) mit einem Volumen von mindestens 40.000 Euro sein.
Das Landeskabinett wird diesen Vereinbarungsentwurf am 29.08.17 beraten.
„Wir freuen uns sehr, dass es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, diese Bundesmittel für die Schulen durchzukämpfen.
Jetzt ist es wichtig, sicher zu stellen, dass diese Mittel auch vor Ort ankommen. Die Landesregierung ist am Zug für ein gerechtes und transparentes Umsetzungsverfahren in NRW zu sorgen“, so der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Heinz-Dieter Düdder.
Die SPD-Fraktion erwartet von der Landesregierung, dass die Ruhrgebietsstädte mit all ihren Problemlagen an diesem Förderprogramm für die Schulen beteiligt werden.
Verschuldungsraten oder die Höhe der Sozialausgaben müssen objektive Kriterien sein, nach denen die Landesregierung die Bundesmittel für die Schulinfrastruktur in NRW verteilt. Die Bewilligungsverfahren sind so unbürokratisch wie möglich zu gestalten.