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23.04.2021

Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete und SPD-Ratsfraktion: „Landeswassergesetz der Landesregierung gefährdet Lebensquelle Wasser auch in Dortmund– NRW braucht einen Zukunftsplan für nachhaltige Wasserwirtschaft“

 Neumann-Lieven, Carla
Carla Neumann-Lieven

Wasser ist Leben – und die Wasserversorgung ein zentraler Bestandteil öffentlicher Leistungen, der nachhaltig geschützt werden muss. Die von CDU und FDP geplanten Änderungen des Landeswassergesetzes stoßen deshalb auf massive Kritik in der SPD-Fraktion im Landtag NRW und der Dortmunder SPD-Ratsfraktion. „Bei der geplanten Änderung werden Lobbyinteressen von Landwirtschaft, Kiesindustrie und Wirtschaft über den Schutz des Wassers und damit den Schutz der Bürger*innen gestellt. Das ist nach dem PFT-Skandal, der vor 15 Jahren die Menschen an der Ruhr verunsicherte und massive Investitionen in die öffentliche Trinkwasseraufbereitung zur Folge hatte, unfassbar“, ärgern sich die Dortmunder Landtagsabgeordneten Nadja Lüders, Volkan Baran, Anja Butschkau und Armin Jahl sowie die Sprecherin der SPD-Fraktion im Umweltausschuss im Rat der Stadt Dortmund, Carla Neumann-Lieven. „So sähe der Plan der Landesregierung vor, dass Landwirte bei der Ausbringung von Dünger und Pestiziden in Zukunft wieder näher an Gewässer heran dürfen. Nachdem auch Kiesabgrabungen in Wasserschutzgebieten prinzipiell zulässig und der Betrieb von Gebäude- oder Leitungsanlagen an Gewässern zeitlich unbegrenzt erlaubt sein soll, gefährdet auch diese Maßnahme erheblich die Qualität unseres Trinkwassers“.

 

„Um die Wasserversorgung auch in Dortmund nachhaltig zu schützen, brauchen wir eine landesweite und langfristige Strategie. Denn das Dortmunder Wasser wird zu großen Teilen nicht auf Dortmunder Gebiet entnommen, sondern stammt aus der Ruhr südlich von Dortmund. Die Ruhr wiederum wird aus den Talsperren im Sauerland gespeist“, betont Carla Neumann-Lieven. „CDU und FDP haben dafür aber keinen Plan. Im Gegenteil: Sie haben noch nicht einmal ein Problembewusstsein“, ärgert sich Nadja Lüders. Aus Sicht die Dortmunder SPD-Landtagsabgeordneten und die SPD-Ratsfraktion ist ein Aktions-Netzwerk „Wasserschutz“ nötig, das den Blick in die Zukunft wagt und eine nachhaltige Wasserwirtschaft sicherstellt. „Wir müssen herausfinden, wie viel Wasser es überhaupt gibt und wer wie viel davon zu welchem Zweck nutzt. Auch ein funktionierendes Krisenmanagement bei Wetterextremen und eine verstärkte Vernetzung der Wasserversorgungsgebiete sind wichtig“, führt Volkan Baran weiter aus. „All das gibt es aber in NRW bisher nicht. Und das ist angesichts der Herausforderungen des Klimawandels ein fatales Versäumnis. Stattdessen wird durch das neue Landeswassergesetz mit dieser wichtigen Ressource Schindluder getrieben“, erklärt Anja Butschkau.

 

Auch die Wasserinfrastruktur müsse insgesamt besser in den Blick genommen werden. Das gelte für Kanalsanierungen ebenso wie für Hochwasserschutz. „Um all das zu erreichen, müssen wir auch an der Bewusstseinsbildung und Kommunikation mit allen Beteiligten arbeiten“, so Armin Jahl.

 

Die Dortmunder Landtagsabgeordneten und die SPD-Ratsfraktion kommen daher zu dem Schluss: „Die Novellierung des Landeswassergesetzes lehnen wir in der geplanten Fassung ab und appellieren an die Landesregierung den Entwurf zu überarbeiten“.

 

Aktualisierung 04.05.2021:

Leider haben die regierungstragenden Fraktionen im Landtag NRW die von der Opposition vorgebrachten Bedenken gegen den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Landeswassergesetzes ignoriert und das Gesetz an den vergangenen Plenartagen beschlossen. Dies wird nicht ohne negativen Folgen für Dortmund bleiben, das seinen Trinkwasserbedarf zu großen Teilen aus der Ruhr südlich von Dortmund deckt. Durch die nun beschlossene Verkleinerung der Gewässerrandstreifen, die als Schutzstreifen zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und den Gewässern dienen, ist nun ein erhöhter Eintrag von Pestiziden und Dünger in die Ruhr zu erwarten. Diese Einträge müssen allerdings bei der Wasserentnahme wieder aus dem Trinkwasser herausgefiltert werden, was vermutlich weitere kostspielige Investitionen in die Wasseraufbereitung erfordern wird. Letzen Endes zahlen die Dortmunder Bürger*innen diese Investitionen mit, da diese auf den Wasserpreis umgelegt werden müssen. Wir bedauern, dass im Zusammenhang mit der Novellierung des Landeswassergesetzes die Chance verpasst wurde, den zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft gerecht zu werden und ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zu entwickeln, wie es die SPD-Landtagsfraktion mit den Eckpunkten für ein „Nachhaltiges Wassermanagement 2030“ gefordert hatte.