Entscheidung zu Regelsätzen bringt Rechtsklarheit – Viele Sonderleistungen für Kinder in Dortmund längst Praxis

„Mit dieser Entscheidung besteht nunmehr Rechtsklarheit für die Herleitung der Regelsätze.
Die neue Bemessung der Regelsätze muss nunmehr schnell, gerecht und praktikabel erfolgen.
Für uns steht außer Frage, dass die Regelsätze ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherstellen müssen.“, so eine Ersteinschätzung des SPD-Sozialausschussvorsitzenden, SPD-Ratsmitglied Michael Taranczewski, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Regelsätze im SGBII.
Die Regelsätze müssen nunmehr zwar neu berechnet werden, das Gericht hat aber gerade nicht eine generelle Erhöhung angeordnet oder dazu verpflichtende Vorgaben gemacht.
Es hat aber u.a. festgelegt, dass für Kinder ein spezifischer am Bedarf des Kindes orientierter Regelsatz zu entwickeln ist.
Zudem ist eine Härtefallregelung einzuführen, die außergewöhnliche Bedarfssituationen für Hilfeempfänger abdeckt.
„Gerade für Kinder haben wir in den letzten Jahren z.B. durch den kommunalen Lernmittelfonds und die Lernmittelfreiheit schulspezifische Bedarfe von Kindern in einkommensschwachen Familien abgefedert und für diese Familien die Anschaffung von Schulbüchern und Schulmaterialien erleichtert.
Der Bund hat noch in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der SPD sodann das sog. Schulbedarfspaket eingeführt.
Wir sind in Dortmund mit der Gewährung dieser Sachleistungen den richtigen Weg gegangen.“, fühlt sich Michael Taranczewski für die SPD-Fraktion bestätigt.
Die SPD-Fraktion wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen in den nächsten Wochen genau analysieren und die angekündigte Neufassung im SGBII, die bis zur Sommerpause vorliegen sollen, kritisch begleiten.
Die Umsetzung des Urteils darf aus Sicht der SPD-Fraktion nicht automatisch zu einer Erhöhung der Regelsätze führen.
Wichtig sind neue Härtefallregelungen für außergewöhnliche Bedarfslagen im SGBII, um zukünftig sicherzustellen, dass die kommunale Sozialhilfe nicht als
Ausfallbürge für unzureichende SGBII-Leistungen herhalten muss.
„Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Einhaltung des Lohnabstandsgebots strikt zu beachten.
Bereits heute gibt es vielfältige Konstellationen, bei denen kein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht, da das zu erzielende Arbeitsentgelt unter oder nur wenig über den SGBII-Leistungen liegt.“, verlangt Michael Taranczewski abschließend soziale Gerechtigkeit im neuen Regelwerk des SGBII.