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24.03.2011

Erst Urteilsbegründung und Wahlprüfungsausschuss abwarten – SPD-Fraktion hält Berufungsantrag der Grünen für politisches Manöver

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Wir sind doch sehr erstaunt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt schon ohne Kenntnis der Urteilsbegründung und vor der Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses am kommenden Mittwoch einen Vorratsbeschluss des Rates für ein Berufungsverfahren im Wahlwiederholungsprozess presseöffentlich anregt.Das ist unseriös und bringt alle Fraktionen unnötig unter Handlungsdruck.
Alle Fraktionen im Rat sollten die Möglichkeit haben, sich mit der Urteilsbegründung sorgsam und sachlich auseinander setzen zu können.“, bemängelt SPD-Fraktionsvorsitzender Ernst Prüsse das Vorpreschen der Grünen im Rat.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 02.03.11 den klagenden SPD-Ratsmitgliedern Recht gegeben und eine Anordnung der Wahlwiederholung zurückgewiesen.Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Nach Eingang der Urteilbegründung hat der Rat einen Monat Zeit, Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen.
Der Rat der Stadt muss also zu einer Sondersitzung zusammen kommen.
„Ein Vorratsbeschluss macht keinen Sinn.“, versteht Ernst Prüsse die ganze Aufregung der Grünen nicht.
Offensichtlich handelt es sich beim Vorgehen der Grünen um ein politisches Manöver, um die anderen Fraktion im Rat zu einer Entscheidung in ihrem Sinne zu drängen.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schaut stattdessen mit großer Erwartung auf die Aussagen der Gutachter im Wahlprüfungsausschuss.
Wenn es darum geht, die Informationspflichten eines Hauptverwaltungsbeamten gegenüber dem Rat zu verschärfen und Ermessensspielräume der Verwaltung zukünftig einzuengen, wäre das Berufungsverfahren im Wahlwiederholungsprozess das falsche Mittel.
Der fünfköpfige Senat des VG Gelsenkirchen hatte nur darüber zu urteilen, ob die Kommunalwahl 2009 rechtmäßig war oder nicht.