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31.03.2020

Gesetzentwurf der Landesregierung zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW wird kritisch gesehen

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW soll am 01.04.2020 in den Landtag eingebracht werden. Als SPD-Ratsfraktion haben wir uns insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen im Art. 4 auseinandergesetzt. Wir schließen uns der Stellungnahme des Städtetages NRW an. Beschlüsse im Umlaufverfahren sind nicht zielführend und wie vom Städtetag NRW beschrieben, ermöglichen diese insbesondere nicht, dass Beschlusstexte diskutiert und geändert werden können. Auch wir bevorzugen die Durchführung von Sitzungen in verkleinerter Besetzung bzw. die Ermächtigung des Hauptausschusses/Ältestenrates, Beschlüsse in außergewöhnlichen Situationen (Pandemiezeiten) durchführen zu können.

 

Was den Kommunen (und kommunalen Unternehmen) fehlt, ist der Rettungsschirm. Denn auch in Dortmund besteht die Befürchtung, dass nach der Corona-Lage die Haushaltssicherung droht.

 

Im weiteren sehen wir den Gesetzentwurf, wie Thomas Kutschaty es bereits in einem Interview äußerte, ebenfalls sehr kritisch. Hier insbesondere die Entmachtung des Landtages und die massiven Eingriffe in die Grundrechte.