13.01.2012
Keine Wiederholung der Ratswahl -

Drei Ratsmitglieder gehen in die Revision
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die Ratswahl 2009 wiederholt werden muss, wird nicht rechtskräftig. Olaf Radtke, Hans-Peter Balzer und Petro Moeckel, drei von ursprünglich zehn Klägern, haben erklärt, auf eigene Kosten in die Revision gehen zu wollen. Da das OVG eine Revision nicht zugelassen hatte, müssen die Kläger nun zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Hierüber wird – vermutlich in einigen Monaten – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Sollte die Revision zugelassen werden, wird es – vermutlich innerhalb eines Jahres – eine endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geben.
Olaf Radtke zur Begründung der Entscheidung:
„Nach eingehender Beratung und ausführlicher Diskussion und Abwägung verschiedener rechtlicher und politischer Aspekte habe ich mich entschieden, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG Münster einzulegen. Ausschlaggebende Gründe waren u.a., dass nach Auffassung des OVG Münster jede objektive Unrichtigkeit einer Verwaltungsinformation ohne eine subjektive, persönliche Zurechenbarkeit zu einem Wahlfehler führt. Diese in meinen Augen zu weit gehende Auslegung ist nicht hinnehmbar, denn sie stellt nahezu alle Wahlergebnisse grundsätzlich in Frage. Es wäre zu befürchten, dass zukünftig jede zweite Kommunalwahl angefochten wird, wenn einer Ratsmehrheit das Wahlergebnis nicht gefällt. Zudem verkennt das Gericht, dass der Bestandsschutz eines gewählten Parlamentes höher zu bewerten ist, als die Wahl eines Bürgermeisters, der durch einen Vertreter ersetzbar wäre. Das Bundesverwaltungsgericht schätzt in seiner bisherigen Rechtsprechung den Bestand einer gewählten Volksvertretung ausgesprochen hoch ein. Die heutige Entscheidung ist mir wegen der damit verbundenen politischen Bedeutung nicht leicht gefallen und stellt eine Gewissensentscheidung dar.“
Ernst Prüsse, SPD-Fraktionsvorsitzender hatte zuvor erneut an alle Kläger appelliert, von weiteren Rechtsmitteln Abstand zu nehmen, um schnell eine Wiederholungswahl zu ermöglichen. „Ich bedaure, dass die Kläger meiner Bitte nicht gefolgt sind. Es handelt sich hier um eine individuelle Entscheidung eines jeden einzelnen Klägers, die man respektieren muss.“
Da durch die Nichtzulassungsbeschwerde das Urteil nicht rechtskräftig wird, bleibt der 2009 gewählt Rat im Amt; sämtliche Überlegungen im Zusammenhang mit einer Wiederholungswahl sind somit hinfällig.
Angesichts dieser unvorhergesehenen Situation konnten die klagenden Bezirksvertreter ohne Rücksprache mit ihren Fraktionen keine Entscheidung herbeiführen, weil sie ein einheitliches Vorgehen für sinnvoll halten.
Derzeit sind aus 11 Bezirksvertretungen Klagen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Ratsbeschluss zur Wiederholung der Bezirksvertretungswahlen anhängig. Hierüber ist bisher noch nicht entschieden worden.