Kostenübernahme Wahlwiederholungsverfahren

Zur Frage der Kostenübernahme im Zusammenhang mit dem Wahlwiederholungsverfahren hat die SPD-Ratsfraktion heute einstimmig die nachfolgende Stellungnahme beschlossen.
Zum Organstreitverfahren
1. Die SPD-Fraktion betont, dass die Klägerinnen und Kläger gegen den Beschluss zur Wahlwiederholung nicht als Privatpersonen, sondern als Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund (Mandatsträger) gehandelt haben.
2. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass die Frage, ob es sich bei dem Rechtsstreit um ein Organstreitverfahren (mit der Folge, dass alle Kosten von der Stadt zu tragen wären) handelt oder nicht, nicht abschließend beantwortet ist. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Frage bejaht, das Oberverwaltungsgericht hat die Frage verneint. Ob und wie das Bundesverwaltungsgericht diese Frage beantwortet, ist unbekannt.
3. Die SPD-Fraktion verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1993, in dem festgestellt wird, dass Auseinandersetzungen um den Fortbestand eines kommunalen Mandats dem Wesen nach als Organstreitverfahren zu qualifizieren sind (Beschluss vom 2.7.1993 – 2 BvR 1130/93).
Zur Amtshaftung
4. Die SPD-Fraktion erwartet, dass die Bezirksregierung und der Oberbürgermeister nach Rechtskraft eines Urteils Amtshaftungsansprüche klären.
Zum Rechtsschutz
5. Die SPD-Fraktion Dortmund nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass die Bezirks-regierung Arnsberg den kommunalen Ratsfraktionen untersagt, Rechtsschutz für ihre Mitglieder zu gewähren. Darin sieht die SPD-Fraktion eine unzulässige Einschränkung ihres Rechts, im Rahmen der Gesetze und unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Mittel zu entscheiden.
6. Die SPD-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die ihr die Gewährung von Rechtsschutz untersagt. Weder die Gemeindeordnung noch ein Runderlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums aus dem Jahr 1989, der mittlerweile außer Kraft getreten ist, aber noch zu Auslegungszwecken herangezogen wird, untersagen die Gewährung von Rechtsschutz.
7. Die SPD-Fraktion betont, dass aus ihrer Sicht die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einem kommunalen Mandat einen direkten Bezug zur Fraktionsarbeit hat. Der Beschluss zur Ungültigkeit einer Ratswahl führt dazu, dass nicht nur der Rat, sondern zugleich auch die Fraktionen aufgelöst werden. Die Existenz einer Fraktion ist somit untrennbar mit der Existenz eines Rates verbunden. Kein Rat, keine Fraktion. Deshalb hat jede Maßnahme, die den Weiterbestand eines Rates betrifft, einen unmittelbaren und untrennbaren Bezug zur Fraktionsarbeit.
8. Die SPD-Fraktion bekräftigt, dass die Klägerinnen und Kläger gegen den Beschluss zur Wahlwiederholung mit ihrer Klage als direkt gewählte Ratsmitglieder die Existenz des gesamten Rates der Stadt Dortmund und damit aller Fraktionen gesichert haben. Wenn sie nicht gegen den Ratsbeschluss zur Wahlwiederholung geklagt hätten, wäre der Rat umgehend aufgelöst worden. Für mehrere Monate hätte es keine Fraktionen gegeben. Alle Fraktionsgeschäftsstellen hätten aufgelöst werden müssen. Deshalb war die Klage der zehn Ratsmitglieder kein Privatvergnügen, sondern stand in engstem Zusammenhang mit den Aufgaben der Fraktionen.
9. Die SPD-Fraktion stellt fest, dass durch die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Arnsberg eine extreme Unsicherheit bei kommunalen Ratsfraktionen in ganz Nordrhein-Westfalen entstanden ist. Ratsfraktionen, die in der Vergangenheit in gutem Glauben ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewährt haben bzw. vorhaben dies zu tun, sehen sich in ihren Rechten eingeschränkt und in ihrer kommunalpolitischen Arbeit behindert.
10. Deshalb wird die SPD-Fraktion Dortmund auf allen ihr möglichen Wegen versuchen, eine Klarstellung durch den nordrhein-westfälischen Landtag zu erreichen. Die SPD-Fraktion wird die Problematik in den Gremien der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik thematisieren. Die Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen. Der SPD-Unterbezirk wird aufgefordert, in Form eines Antrags für den Landesparteitag tätig zu werden. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Problematik in den Gremien des nordrhein-westfälischen Städtetages zu thematisieren.
Zur Rückzahlungsaufforderung
11. Die SPD-Fraktion bedauert, dass sie aufgrund der Rechtsauffassung der Bezirksregierung und des Rückforderungsanspruchs des Oberbürgermeisters gezwungen wird, die 10 Rats- und 21 Bezirksvertretungskläger um Zahlung der vorgestreckten Prozesskosten zu bitten.
12. Die SPD-Fraktion versichert den Klägerinnen und Klägern ihre volle Solidarität. Sie erklärt, alles zu unternehmen, damit die Klägerinnen und Kläger durch den Wahlwiederholungsprozess nicht in finanzielle Not geraten.
13. Zu diesem Zweck wird ein Rechtsanwalts-Anderkonto geführt, auf das Gelder eingezahlt werden können, die ausschließlich zur Deckung der Prozesskosten verwendet werden dürfen. Die SPD-Fraktion hat keinen Zugriff auf dieses Konto. Es werden keine steuerlich abzugsfähigen Spendenquittungen ausgestellt. Der Rückzahlungsaufforderung des Oberbürgermeisters wird in in einem überschaubaren Zeitraum entsprochen.
14. Die SPD-Fraktion stellt mit diesem Vorgehen sicher, dass keine öffentlichen Gelder zweckentfremdet werden.