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07.06.2011

Luftreinhalteplan Metropole Ruhr 2011: SPD will Umweltzone verkleinern und Ausnahmeregeln für Handwerker  

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SPD-Ratsfraktion

Die SPD-Fraktion unterstützt den Wunsch der Hafenanlieger, den gesamten Dortmunder Hafen aus der Umweltzone herauszunehmen. „Wenn wir die stadtnahen Hafenbecken von Fahrverboten ausnehmen, muss das auch für den Industriehafen und den Hardenberghafen gelten“, so Ernst Prüsse, SPD-Fraktionsvorsitzender.

Darüber hinaus will die SPD-Fraktion klar regeln, dass die Einführung der Plakettenpflicht zum 1.1.2013 (gelbe/grüne Plakette) bzw. zum 1.7.2014 (grüne Plakette) erfolgt. Für Handwerker und Schausteller, die nur in einem eng begrenzten Umkreis tätig sind, soll es Ausnahmeregelungen bis zum 31.12.2014 geben. „Wir wollen den betroffenen Kraftfahrzeughaltern ausreichend Zeit geben, ihre Fahrzeuge umzurüsten“, so Ernst Prüsse.

Keine Zustimmung will die SPD-Fraktion zu einem generelles LKW-Durchfahrverbot auf der B 1 geben. „Die B1 soll natürlich Bestandteil der Umweltzone werden, so dass auch LKW auf dieser Straße die nötigen Plaketten haben müssen“, so Helmut Harnisch, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Aber ein generelles Durchfahrverbot für Fahrzeuge über 7.5 t zwischen den Autobahnkreuzen Dortmund/Unna und Dortmund-West halten wir wegen der zu befürchtenden Ausweichverkehr nicht für zielführend.“

Für die gemeinsame Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung stellt die SPD-Fraktion deshalb den nachfolgenden Antrag.

Der AUSWI/AWBF und der Rat nehmen die Vorlage zur Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit den nachfolgenden Veränderungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

1. Der Bereich um den Industriehafen und den Hardenberghafen wird nicht Bestandteil der Umweltzone.
Dazu werden folgende Straßen von der Umweltzone ausgenommen:
- Deusener Straße zwischen Franziusstraße und Weidenstraße
- Weidenstraße/Pottgießerstraße
- Lindenhorster Straße zwischen Pottgießerstraße und Fürst-Hardenberg-Allee
- Fürst-Hardenberg-Allee
Zugleich wird die Verkehrsführung Holthauser Straße/Fürst Hardenberg Allee in der Weise umgestaltet, dass der Verkehr mit Hilfe einer abknickenden Vorfahrtsregelung direkt von der Holthauser Straße auf die Fürst-Hardenberg-Allee geleitet wird.

2. Die Kemminghauser Straße wird vollständig in die Umweltzone einbezogen.

3. Die Kraftfahrer werden mit einer frühzeitigen und ausreichenden Beschilderung auf die Umweltzone hingewiesen.

4. Die LKW-Entlastungszone Nordstadt bleibt erhalten.

5. Die Einfahrt in die Umweltzone soll ab dem 01.01.2013 auf Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette und ab dem 01.07.2014 mit grüner Plakette beschränkt werden.

6. Der Handwerkerparkausweis und Sonderregelungen für Schausteller werden bis zum 31.12.2014 verlängert.

7. Die Maßnahme D 13 „Durchfahrverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht auf der B 1“ wird aus dem Maßnahmenkatalog der lokalen (stadtbezogenen) Maßnahmen (Anlage 2) herausgenommen.