Mit Finanzhilfen des Bundes Haushaltsausgleich in Dortmund möglich – SPD-Fraktion macht mit Ratsantrag Druck auf Bundesebene

„Die finanzielle Unterstützung des Bundes an finanzschwache Kommunen ist längst überfällig. Der Koalitionsvertrag enthält viele Zusagen für die Kommunen, die jetzt auch umgesetzt werden müssen. Mit all diesen Mitteln wäre ein Haushaltsausgleich in Dortmund gut möglich“, bilanziert die stv. Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Jutta Starke die möglichen Bundeshilfen für Dortmund auf ca. 70 Mio. € jährlich.
In einem umfassenden Ratsantrag listet die SPD-Fraktion alle kommunalfreundlichen Bestandteile des Koalitionsvertrages auf und zeigt die positiven Haushaltsauswirkungen für Dortmund. Die Bundesregierung und die Dortmunder Bundestagsabgeordneten werden mit dem Antrag in die Pflicht genommen, gerade den Ruhrgebietskommunen schnell zu helfen. „Wir wollen hier ein klares Signal des Rates der Stadt Dortmund setzen. So geht es nicht weiter, der Bund muss den Kommunen jetzt endlich unter die Arme greifen. Wir unterstützen die Hauptverwaltungsbeamten der Ruhrgebietskommunen und den Städtetag mit ihren Forderungen gegenüber dem Bund“, so Jutta Starke weiter.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es ganz wichtig, dass das geplante Bundesteilhabegeld endlich eingeführt und die Eingliederungsmittel für langzeitarbeitslose Menschen wieder deutlich angehoben werden. Dortmund muss von den finanziellen Belastungen der Zuwanderung aus Südost€opa z.B. aus nicht verausgabten Fördermitteln entlastet werden. Zusätzliche Mittel für die kommunale Infrastruktur sind genauso wichtig Bundesmittel für Bildung, aus denen notfalls auch die Schulsozialarbeit langfristig finanziert werden könnte. Die Gewerbesteuer ist dringend zu erhalten, die föderalen Finanzbeziehungen des Bundes zu den Kommunen sind unter Beteiligung der Kommunen dringend zu modifizieren.
„Dortmund zahlt bis 2019 fast 700 Mio. € für den Aufbau Ost über eigene Kredite. An diesem Beispiel wird besonders deutlich, dass es Belastungen für Kommunen gibt, die nicht mehr zeitgemäß sind, weil gerade Ruhrgebietskommunen selbst mit der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunalhaushalte zu kämpfen haben“, so Jutta Starke abschließend.
Hier der Antragstext zur Ratssitzung am 13.02.14
TOP „Finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund jetzt“
Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Deutschlands Zukunft gestalten“ für die 18.Legislaturperiode finden sich zahlreiche Vereinbarungen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen, die größtenteils nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Gerade die Ruhrgebietskommunen, die mehr als viele andere Kommunen im Bundesgebiet um Zukunftschancen kämpfen müssen, bedürfen dringend dieser finanziellen Unterstützung durch den Bund, die allen Kommunen schon lange zugesagt ist. Die Städte und Gemeinden sind endlich von steigenden Sozialausgaben zu entlasten, die Einnahmesituation der Kommunen insbesondere bei den Steuern ist langfristig abzusichern. Mit den Bundesmitteln muss endlich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen entgegen gewirkt werden. Mit diesen Entlastungen der neuen Bundesregierung wird die Stadt Dortmund in die Lage versetzt, einen Haushaltsausgleich zu schaffen.
Die wesentlichen Bestandteile des Koalitionsvertrages zur Unterstützung der Kommunen sind:
1. Kommunalfinanzen und föderale Ordnung
• Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben im Umfang von 5 Mrd. € pro Jahr im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz. Hierdurch würde sich für Dortmund eine spürbare Entlastung bei der LWL-Umlage von rund 37,5 Mio. €o jährlich ergeben.
• Vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes Einstieg in die Entlastung der Kommunen im Umfang von 1 Mrd. € pro Jahr
• Garantie der Gewerbesteuer; zeitnahe Reform der Grundsteuer (Beibehaltung kommunales Hebsatzrecht, Sicherung einer verlässlichen Einnahmequelle, Abwehr unterschiedlicher Regelungen zur Grundsteuer in den Ländern) Die Gewerbesteuer ist Haupteinnahmequelle der Kommunen auch in Dortmund. Für das Haushaltsjahr 2014 sind in Dortmund Gewerbesteuereinnahmen von über 300 Mio.€ vorgesehen.
• Keine steuerrechtliche Behinderung interkommunaler Zusammenarbeit, Ablehnung der umsatzsteuerlichen Belastung und soweit erforderlich auch umfassende EU-rechtliche Freistellung kommunaler Beistandsleistungen
• Beteiligung der Kommunen an einer Kommission der Regierungskoalition zur Erarbeitung von Vorschlägen für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen bis zur Mitte der Legislaturperiode Allein die Stadt Dortmund wird für den Aufbau Ost bis 2019 fast 700 Mio.€ aufgebracht haben. Hier ist endlich eine gerechte Verteilung der Solidarmitteln nach Bedürftigkeit nötig.
2. Infrastruktur und Daseinsvorsorge
• 5 Mrd. € mehr an Bundesmitteln für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur mit zu konkretisierenden Aussagen zu Adressaten und Verwendung – dabei angestrebte Anschlussregelungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm ab 2019
• Klares Bekenntnis zur kommunalen Daseinsvorsorge und Eintreten gegen Einschränkungen durch EU-Politik; Erhalt der dezentralen Besonderheiten
• Breitbandausbau: bis zum Jahr 2018 flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbits/s in Deutschland
3. Energie und Klimaschutz
• EEG-Reform bis Ostern 2014 mit einem im Gesetz geregelten festgelegten Ausbaukorridor und einer bei Neuanlagen ab 5 MW verpflichtenden Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie; mittelfristige Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Sicherung der Leistung konventioneller Kraftwerke
• Als ein zentraler Bestandteil der Energiewende Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Modernisierung der Verteilernetze, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können, sowie Schaffung von Rechtssicherheit bei Netzübergängen im Rahmen von Konzessionsneuvergaben (Rekommunalisierung)
4. Städtebau und Wohnen
• Aufstockung der Städtebauförderung um 600 Mio. €, um auf fortan 700 Mio. € jährlich zu kommen, zugleich Aufwertung des Teilprogramms „Soziale Stadt“ sowie Sicherstellung des Zugangs von Kommunen in Haushaltsnotlage
• Mietpreisbremse, insbesondere mit der Erweiterung des Mieterschutzes durch Beschränkung von Wiedervermietungsmieten von Wohnraum in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie Verbesserung der Mietspiegel
• Ermöglichung verbilligter Abgabe von Konversionsflächen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – u.a. zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums
5. Kinderbetreuung, Bildung und Familie
• Zur Finanzierung der Aufgaben von Ländern und Kommunen in den Bereichen Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen weitere 6 Mrd. € in der laufenden Legislaturperiode (pro Jahr 1,5 Mrd. €). Die Schulsozialarbeit muss in Dortmund dringend auf dem erreichten Niveau fortgeführt werden. Hierfür werden mindestens 5 Mio.€ jährlich benötigt.
• Erhöhung der Mittel für Bildung im Zusammenwirken von Bund und Ländern – insbesondere zum Ausbau und für die Qualität von Kitas und Ganztagsschulen
• Schrittweiser Ausbau der Ganztagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen, drittes Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Realisierung des Rechtsanspruchs U 3, bei aufwachsendem Bedarf Aufstockung der für die Kinderbetreuung veranschlagten Mittel
• Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Zielstellungen Inklusion, Sozialraumorientierung, Prävention und Effizienz im Dialog mit Ländern, Kommunen und Verbänden
6. Arbeit und Soziales
• Aufstockung des Eingliederungstitels der Bundesagentur für Arbeit um 1,4 Mrd. € Durch die drastische Kürzung der Eingliederungsmittel bei den JobCentern hat Dortmund die Hälfte seiner Eingliederungsmittel eingebüßt. Die fehlenden rund 40 Mio.€ sind dringend wieder aufzufangen, damit langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive geboten werden kann.
• Schwerpunktsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie für den Übergang Schule-Ausbildung-Beruf. Der Rat der Stadt hat sich in diesem Zusammenhang schon mehrfach für die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes mit einer gesetzlichen Finanzierung aus Eingliederungsmitteln und Transferleistungen (sog. Aktiv-Passiv- Tausch) ausgesprochen. Die arbeitsmarktlichen Instrumente sind wieder zu verbessern und Qualifizierungsbestandteile für Maßnahmeteilnehmer wieder zu installieren.
• Inhaltliche Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und Prüfung eines Bundesteilhabegeldes (Bundesteilhabegesetz)
• Verminderung und bessere Verzahnung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern, Vermeidung von Sicherungs- und Förderlücken
7. Zuwanderung und Integration
• Sicherstellung zügiger Asylverfahren, Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten, Unterstützung des Spracherwerbs
• Anerkennung der Lasten der von Armutszuwanderung betroffenen Städte, Einsatz für bessere Lebensbedingungen in den Herkunftsländern, zeitnahe Schaffung der Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung von Förderprogrammen des Bundes (u. a. im Rahmen von „Sozialer Stadt“)
• EU-Fördermittel, die in den südosteuropäischen Ländern nicht zum Einsatz kommen und nicht abgerufen werden, dürfen nicht beim Bund verbleiben und sind den Kommunen zur Verfügung zu stellen, die durch die Zuwanderung vor besonders große Herausforderungen gestellt werden.
In einem ersten Schritt werden Finanzmittel für die medizinische Versorgung, Sprachförderung, Qualifizierung, zur Unterstützung der Familien und der Wohnsituation der zuwandernden Menschen gebraucht.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, die zugesagten Finanzhilfen für die Kommunen zeitnah umzusetzen. Alle Dortmunder Bundestagsabgeordneten werden dringend gebeten, sich im Deutschen Bundestag für die Unterstützung der Kommunen einzusetzen und auf die kurzfristige Einhaltung des Koalitionsvertrages zugunsten der Kommunen zu bestehen. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt die kommunalen Spitzenverbände und alle Hauptverwaltungsbeamten insbesondere der Ruhrgebietskommunen, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, bei ihrem Einwirken auf die Bundesebene, den finanzschwachen Kommunen dauerhaft und strukturell zu helfen. Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist den angesprochen Mandatsträgern und Gremien zur Information weiterzuleiten.