06.05.2011
Modernes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Modernes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)
Die SPD-Ratsfraktion begrüßt die Pläne der Landesregierung, die Mitbestimmung in NRW zu stärken und insbesondere das LPVG zu novellieren und den Beschäftigten und den Personalvertretungen im öffentlichen Dienst wieder mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Gerade in diesem Bereich war es 2007 unter der CDU/FDP-Landesregierung zu massiven Einschnitten gekommen.
Die SPD-Fraktion hat dazu für die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 12.05.11 einen Tagesordnungspunkt angemeldet und bittet die Verwaltung und den Personalrat der Stadtverwaltung Dortmund um Stellungnahme zu den Auswirkungen für die Kommunen:
Antragstext:
Die Landesregierung hat im April 2011 einen Gesetzesentwurf für ein neues LPVG in den Landtag eingebracht.Das LPVG wurde erst 2007 durch die damalige CDU/FDP-Landesregierung geändert.
Mit dieser Novelle wurde jedoch kein zukunftsgerichtetes Personalvertretungsrecht geschaffen.
Mitbestimmungsrechte der Personalräte wurden seinerzeit abgebaut, Freistellungen von Personalräten reduziert und Gewerkschaften in bestimmten Verfahren ausgeschlossen.
Ein zeitgemäßes LPVG muss die zahlreichen strukturellen und organisatorischen Veränderungen in den Dienststellen berücksichtigen.
Dabei geht es nicht darum, derartige Veränderungen zu verhindern, sondern diese unter wirksamer Beteiligung der Personalräte zu gestalten.
Eine wirksame Beteiligung der Personalräte als Hindernis zu verstehen, gefährdet sozialverträgliche Modernisierungsprozesse und führt auf lange Sicht dazu, dass die Leistungsfähigkeit und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht mehr gewährleistet wird.
Ein modernes LPVG sollte zukünftige Entwicklungen in den Blick nehmen.
Unter diesen Voraussetzungen ist offensichtlich ein erheblicher Reparatur- und Änderungsbedarf für das gültige LPVG in folgenden Handlungsfeldern entstanden :
1. Die Beteiligungstatbestände (Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte) müssen überprüft und in vielen Bereichen wieder auf den Rechtszustand vor der Novelle in 2007 zurückgeführt und zukunftsgerichtet fortentwickelt werden.
2. Die Verfahrensrechte der Personalvertretungen müssen modifiziert und die Rahmenbedingungen für eine angemessene Behandlung von beteiligungspflichtigen Angelegenheiten verbessert werden.
3. Die auf eine gleichberechtigte Partnerschaft gerichteten Grundsätze im LPVG sind zu stärken insbesondere im Einigungsstellenverfahren und bei der frühzeitigen Unterrichtung der Personalräte.
4. In weiteren Regelungsbereichen sind Defizite erkennbar und diskussionswürdig.
Z.B. ist auf kommunaler Ebene bei den gemeinsamen Einrichtungen (JobCenter) ein doppeltes Wahlrecht für die Beschäftigten denkbar.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, dem Fachausschuss nach abschließender Beschlussfassung über den Gesetzesentwurf zum neuen LPVG eine synopsenartige Darstellung über die konkreten Änderungen zum LPVG mit den möglichen Auswirkungen für die Kommunen vorzulegen.
Hierzu wäre eine Stellungnahme des Personalrates der Stadtverwaltung Dortmund mit ergänzenden Hinweisen zur aktuellen Modifizierung des LPVG sicherlich wünschenswert.