Mögliche Schließung der Flüchtlingsunterkunft in Unna-Massen darf nicht zur Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Dortmund führen –

Land NRW für zusätzliche Unterkünfte zuständig
Mit großer Aufmerksamkeit beobachtet die SPD-Fraktion im Ausschuss für öffentliche Ord-nung die zukünftige Entwicklung der Notunterkunft für Flüchtlinge in Unna-Massen. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichtes hat die Klage der Stadt Unna gegen den Standort Erfolg gezeigt. „Wenn der Aufnahmestandort Unna-Massen tatsächlich ge-schlossen wird, darf das nicht zu einer Ausweitung der Aufnahmekapazitäten in Dortmund führen. Für die wegfallenden rund 600 Plätze ist das Land NRW in der Pflicht, für Ersatz zu sorgen. Mit der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney, der Flüchtlingsunterkunft im Greven-dicksfeld und den zahlreichen Unterbringungen in Wohnungen kommt die Stadt Dortmund ihrer humanitären Verantwortung bis an die Kapazitätsgrenzen deutlich nach“, erinnert der ordnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Dirk Goosmann, an die Verpflichtung des Landes NRW, für eine ausreichende Zahl an Unterkunftsplätze für Flüchtlinge zu sorgen.
In Nordrhein-Westfalen bestehen aktuell rund 3.700 Unterbringungsplätze. Die Stadt Dort-mund verfügt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Hacheney allein über insgesamt 350 Plätze. Nach Abschluss des Erstaufnahmeverfahrens werden in Dortmund rund 250 Flüchtlinge in der Unterkunft im Grevendicksfeld untergebracht, weitere rund 1500 Flüchtlinge sind bereits erfolgreich in Wohnungen in Dortmund integriert. „Wir stehen in Dortmund für die Integrati-on von Flüchtlingen. Es bleibt aber dabei: Bei einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen muss das Land für zusätzliche Plätze sorgen, das war immer klar. Für weitere Notunterkünfte sehen wir in Dortmund keinen Raum. Wir fordern das Land erneut auf, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen und dabei verstärkt im rheinischen Raum zu suchen, wo noch keine Notunterkünfte bestehen“, so Dirk Goosmann.
Zugleich fordert die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund das Land auf, seine Kostenbe-teiligung für die Flüchtlingsbetreuung in den Kommunen zu erhöhen. Z.Zt. werden lediglich rund 20% der Kosten für die Flüchtlingsbetreuung erstattet.