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30.07.2009

Nach OLG-Entscheidung zu städtischen Postdienstleistungen trotzdem an Mindestlohn festhalten

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Mit Verärgerung aber auch leichter Freude hat die SPD-Ratsfraktion die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom gestrigen Tage zur Vergabe allgemeiner Briefdienstleistungen der Stadt Dortmund zur Kenntnis genommen.
In der juristischen Auseinandersetzung mit der Firma TNT, die sich um diesen Auftrag beworben hatte, hatte die Verwaltung Eignungsnachweise der Bieter zur Einhaltung des Mindestlohnes verlangt mit der Folge, dass die Fa. TNT vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde.
Das OLG Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass die Nichtzahlung von Mindestlohn kein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren sein darf.
„Das Gericht hat zwar festgestellt, dass das angelaufene Vergabeverfahren rechtswidrig war.
Trotzdem wurde die Verwaltung nicht verpflichtet, den Auftrag an die Fa. TNT zu vergeben.
Der Antrag der Fa. TNT auf Zuschlagserteilung wurde abgelehnt.
Damit ist keine Vergabeentscheidung gefallen und die Verwaltung könnte das Vergabeverfahren wenn nötig nochmal aufrollen.“, kommentiert SPD-Fraktionsvorsitzender Ernst Prüsse die Gerichtsentscheidung des OLG Düsseldorf.
Nach geltender Postmindestlohnverordnung ist ab dem 01.01.08 ein Mindestlohn von 9,80 € pro Stunde zu zahlen.
Auch die neue Fassung des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sieht vor, dass die öffentliche Hand bei der Ausschreibung von Aufträgen durchaus soziale Kriterien berücksichtigen darf.
„Wir fordern die Verwaltung auf, in diesem Fall die vergaberechtlichen Regelungen voll auszuschöpfen.
Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 19.06.08 einstimmig dafür ausgesprochen, dass bei der Vergabe dieses Auftrages nur Bieter in Frage kommen, die den Mindestlohn einhalten
Die SPD-Fraktion fordert die Verwaltung auf, diesen Ratsbeschluss unbedingt einzuhalten.“, fordert Ernst Prüsse weiter.
Grundsätzlich stellt sich die SPD-Ratsfraktion die Frage, wie sich Firmen, die sich z.Zt. noch nicht an den Mindestlohn nach Postmindestlohnverordnung halten, aber möglicherweise dazu rückwirkend zum 01.01.08 gerichtlich verpflichtet werden, zukünftig im Wettbewerb aufstellen wollen.
Auf diese Firmen könnten nämlich sehr hohe nachträgliche Gehaltszahlungen zukommen und zukünftig ihre Preiskalkulationen beeinflussen.
Die Postmindestlohnverordnung ist immer noch juristisch stark umstritten.
Die SPD-Fraktion hält es für erforderlich, dass auch diese betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte von der Verwaltung bei der Vergabe von Postdienstleistungen mit geprüft werden.