Neue Bundesmittel für Schulen müssen in Dortmund ankommen

Land muss sich für sinnvolle Verteilungskriterien einsetzen -
Im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen hat der Bundestag Anfang des Monats einen weiteren Kommunalinvestitionsfonds mit nochmals bundesweit 3,5 Mrd. € für die Schulinfrastruktur in den Städten auf den Weg gebracht. Auf NRW entfallen daraus rund 1,126 Mrd. €. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden sowie Betreuungseinrichtungen. Der Begriff der Erweiterung ist nicht im Sinne einer Kapazitätsausweitung zu verstehen (steigende Schülerzahlen), sondern alleine im Sinne einer funktionalen Erweiterungen (z.B. zusätzliche Fachklassenräume). Ersatzneubauten sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
„Da hat die SPD-Bundestagsfraktion ganze Arbeit geleistet und diese Mittel durchgekämpft. Endlich kommt der Bund immer mehr seiner Verpflichtung nach, den finanzschwachen Kommunen zu helfen. Wir erwarten weiter dringend, dass der Bund die Kommunen von den Sozialausgaben entlastet und sich verstärkt bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringt. Und das erst recht bei steigenden Steuereinnahmen“, sieht der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Heinz-Dieter Düdder, Fortschritte bei der Unterstützung der Kommunen durch den Bund.
Wie der Anteil von NRW an diesen zusätzlichen Bundesmitteln an die Kommunen weiter verteilt wird, ist noch offen. Das Förderprogramm sieht zwingend eine vollständige Abnahme der geförderten Investitionen bis zum 31.12.2022 sowie eine vollständige Abrechnung bis zum 31.12.2023 vor. Es ist gesetzlich fixiert, dass die Förderung im Rahmen einer nicht näher definierten „Projektförderung“ erfolgt. Dies könnte bedeuten, dass Maßnahmen, für die eine Kommune Fördermittel erhalten möchte, vorab bei einer entsprechenden Landesstelle notifiziert werden müssen und die Förderfähigkeit in der einen oder anderen Form bestätigt werden muss.
„Wir erwarten, dass diese Mittel innerhalb von Nordrhein-Westfalen gerecht und unbürokratisch verteilt werden. Aus der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsfonds wird Dortmund bereits rund 76 Mio. € erhalten. Wir erwarten, dass Dortmund nochmal mindestens in gleicher Höhe für die Schulinfrastruktur bedacht wird“, kündigt Heinz-Dieter Düdder einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion für die Sitzung des Finanzausschusses am 06.07.17 an – Land muss sich für sinnvolle Verteilungskriterien einsetzen
Im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen hat der Bundestag Anfang des Monats einen weiteren Kommunalinvestitionsfonds mit nochmals bundesweit 3,5 Mrd. € für die Schulinfrastruktur in den Städten auf den Weg gebracht. Auf NRW entfallen daraus rund 1,126 Mrd. €. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden sowie Betreuungseinrichtungen. Der Begriff der Erweiterung ist nicht im Sinne einer Kapazitätsausweitung zu verstehen (steigende Schülerzahlen), sondern alleine im Sinne einer funktionalen Erweiterungen (z.B. zusätzliche Fachklassenräume). Ersatzneubauten sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
„Da hat die SPD-Bundestagsfraktion ganze Arbeit geleistet und diese Mittel durchgekämpft. Endlich kommt der Bund immer mehr seiner Verpflichtung nach, den finanzschwachen Kommunen zu helfen. Wir erwarten weiter dringend, dass der Bund die Kommunen von den Sozialausgaben entlastet und sich verstärkt bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einbringt. Und das erst recht bei steigenden Steuereinnahmen“, sieht der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Heinz-Dieter Düdder, Fortschritte bei der Unterstützung der Kommunen durch den Bund.
Wie der Anteil von NRW an diesen zusätzlichen Bundesmitteln an die Kommunen weiter verteilt wird, ist noch offen. Das Förderprogramm sieht zwingend eine vollständige Abnahme der geförderten Investitionen bis zum 31.12.2022 sowie eine vollständige Abrechnung bis zum 31.12.2023 vor. Es ist gesetzlich fixiert, dass die Förderung im Rahmen einer nicht näher definierten „Projektförderung“ erfolgt. Dies könnte bedeuten, dass Maßnahmen, für die eine Kommune Fördermittel erhalten möchte, vorab bei einer entsprechenden Landesstelle notifiziert werden müssen und die Förderfähigkeit in der einen oder anderen Form bestätigt werden muss.
„Wir erwarten, dass diese Mittel innerhalb von Nordrhein-Westfalen gerecht und unbürokratisch verteilt werden. Aus der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsfonds wird Dortmund bereits rund 76 Mio. € erhalten. Wir erwarten, dass Dortmund nochmal mindestens in gleicher Höhe für die Schulinfrastruktur bedacht wird“, kündigt Heinz-Dieter Düdder einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion für die Sitzung des Finanzausschusses am 06.07.17 an.