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22.05.2013

Neues Betreuungsgeld belastet die Versorgungsämter –  Beim Bundesteilhabegesetz immer noch kein Gesetz in Sicht  

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion


„Wir können das neue Betreuungsgeld, das die Bundesregierung zum 01.08.2013 flächendeckend einführt, aus betreuungspolitischer und organisatorischer Sicht nur ablehnen. Diese Aufgabe wird den kommunalen Versorgungsämtern aufgeladen, ohne dass die Bundesregierung hierfür Personal- oder Verwaltungskosten bereitstellt. Diese neue Leistung verfehlt ihr Ziel, die immensen Finanzmittel wären im vorhandenen Bildungssystem z.B. für den Erhalt von Stellen in der Schulsoziarbeit in Dortmund viel besser investiert“, rügt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, SPD-Ratsfrau Renate Weyer, das neue Betreuungsgeld des Bundes.

Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird in der Ausschusssitzung am 28.05.13 eine entsprechende Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung richten. Hierbei werden die Anzahl der möglichen anspruchsberechtigten Personen und die Höhe möglichen Leistungen in Dortmund genauso hinterfragt, wie die kommunale Umsetzung dieser neuen Aufgabe in Dortmund. „Wir rechnen mit erheblichen Kosten für die Umsetzung, ohne dass es dafür auch nur einen Euro vom Bund gibt. Wir wollen zeitnah einen ersten Sachstandsbericht über die Auswirkungen haben und rechnen nicht mit guten Ergebnissen“, so Renate Weyer weiter.

Zudem wird die SPD-Fraktion in der gleichen Ausschusssitzung eine Bitte um Stellungnahme zum überfälligen Bundesteilhabegesetz stellen. Bislang entlastet der Bund die Kommunen nur an einer einzigen Stelle, nämlich bei den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Weitere Entlastungen des Bundes für die Städte bei sozialen Transferleistungen gibt es bislang nicht.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung im März 2013 auf Antrag des Freistaates Bayern eine Entschließung zur Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes in Eingliederungshilfe gefasst. Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, unverzüglich die Arbeiten für ein Bundesleistungsgesetz aufzunehmen, so dass dieses zu Beginn der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Ziel des Bundesleistungsgesetzes soll es sein, die Haushalte der Länder und Kommunen dadurch nachhaltig zu entlasten, dass der Bund die Kosten der Hilfen für Menschen mit Behinderungen vollständig übernimmt. Die Eingliederungshilfe würde somit in Gänze vom System der Sozialhilfe losgelöst. Im Rahmen des sog. Fiskalspaktes war lediglich eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von rund
4 Mrd. Euro ab der nächsten Legislaturperiode in Aussicht gestellt worden.

„Wir begrüßen dieses beschleunigte Verfahren des Bundesrates, bedeutet es doch eine wirkliche Unterstützung der Kommunen. Leider können wir nicht erkennen, dass der Bund mittlerweile dieses überfällige Gesetz auf den Weg gebracht hat. Wir möchten konkrete Zahlen von der Verwaltung haben, welche Entlastungen aus der Eingliederungshilfe der Stadt Dortmund bislang vorenthalten werden“, so Renate Weyer abschließend.