01.04.2011
Nur knappe Mehrheit für Berufung im Wahlwiederholungsverfahren

SPD-Fraktion hofft noch auf Vernunft bei der Urteilsprüfung
Mit nur 47 Stimmen bei 40 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen hat der Rat der Stadt Dortmund gestern in geheimer Abstimmung für eine fristwahrende Berufung im Wahlwiederholungsverfahren gestimmt. „Neben der gesamten SPD-Fraktion sehen mindestens sechs weitere Ratsmitglieder in einer Berufung keinen Sinn. Das knappe Ergebnis lässt den Eindruck zu, dass die Vernunft im Rat vielleicht doch noch siegt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes ist nun mal eindeutig. Wer jetzt weiter klagt, verbrennt sinnlos Steuergelder,“ mahnt der SPD-Fraktionsvorsitzende Ernst Prüsse nochmals zu einem sachlichen Umgang mit der Gerichtsentscheidung im Wahlwiederholungsverfahren.
In der Ratssitzung am 26.05.11 soll endgültig über die Berufung durch den Rat entschieden werden. Bis dahin wollen CDU, GRÜNE, FDP/Bürgerliste und Linke, die immer noch eine Wahlwiederholung wollen, die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen.
In der Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses am vergangenen Mittwoch sind erste Kostenschätzungen für das Klageverfahren bekannt geworden. Danach dürften sich die Anwalts- und Gerichtskosten bislang lang schon auf ca. 500.000 € aufsummiert haben. Dabei sind die Aufwendungen für die durchgeführten Wiederholungswahlen des OB und der BV Brackel noch gar nicht eingerechnet. „Die Gelder für einen Kunstrasenplatz oder einen halben Kindergarten haben CDU, Grüne, FDP und Linke mit der Klage schon zum Fenster raus geschmissen. Wenn sie weiter klagen, geht das Geldverbrennen weiter,“ kritisiert Ernst Prüsse.
Gutachter und Wahlrechtsrechtsexperte Prof. Frank Bätge hatte bei seinem Vortrag im Wahlprüfungsausschuss einer Berufung keinerlei Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Nicht nur, weil das Urteil klar und eindeutig und der Sachverhalt sehr sorgfältig durch das Gericht ermittelt worden sei. Sondern auch, weil die weiteren zeitlichen Abläufe vor dem Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht vor der nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2014 keine Entscheidung in der Sache sinnvoll machen. Wahrscheinlich, so seine Einschätzung, werden die nächsten Instanzen die Sache ganz einfach für erledigt erklären.
„Wir sind sicher, dass eine Fortsetzung des Rechtsstreits nicht nur keinen Sinn macht, sondern eine vermeidbare Geldverschwendung darstellt. Deshalb behalten wir uns vor, im April innerhalb der Berufungsfrist eine Sondersitzung des Rates einzuberufen, um den anderen Fraktionen nach sorgfältiger Prüfung des Urteils die Gelegenheit zu geben, ihre gestrige Fehlentscheidung zu korrigieren und auf die Berufung zu verzichten,“ so Ernst Prüsse abschließend.