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27.06.2016

Nur Teileinigung bei Flüchtlingskosten – Bund lässt Länder und Kommunen weiter im Stich

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Unbefriedigend“ findet Heinz-Dieter Düdder, finanzpolitischer Sprecher der SPD Ratsfraktion das Ergebnis der Gespräche, zu dem die Bundeskanzlerin die Chefs der Bundesländer am 16.6.16 eingeladen hatte. „Die Kommunen durften nicht einmal am Katzentisch teilnehmen. Dabei sind sie es, die das Versprechen von Frau Merkel  -Wir schaffen das – täglich mit hohem Engagement und finanziellen Vorleistungen einlösen.“ weist Düdder auf die unzureichende Wertschätzung der Kommunen durch den Bund hin.

Zu der Frage, wie die Kosten der Integration der Flüchtlinge zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden sollten und in welcher Form der Bund sich über die bestehende Kostenbeteiligung an den Kosten der Erstunterbringung und Versorgung hinaus an den weiteren Kosten bei Ländern und Kommunen beteiligt, wurde bei dem Treffen keine Einigung erzielt. Der Vorschlag des Bundes enthielt aus Sicht der Länder zu wenig, um annehmbar gewesen zu sein. Insgesamt verlangen die Länder einen Kostenanteil des Bundes von mindestens der Hälfte der Gesamtkosten, also rund 10 Mrd. Euro jährlich. Nur ein Teilaspekt wurde beschlossen: Die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asylbewerber durch den Bund. Der Bund erhöht entsprechend seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft um die Mehrbelastung zunächst für drei Jahre von 2016 bis 2018. „Dieses Zugeständnis des Bundes werten wir vor Ort nur als ersten kleinen Schritt des Bundes, der große Wurf bei den Flüchtlingskosten steht immer noch aus. Die Länder und die Kommunen müssen weiter auf Bewegung auf Bundesebene bei den Flüchtlingskosten pochen. Ein ausgeglichener Bundeshaushalt nützt nichts, wenn Länder und Kommunen weiter massiv auf ihren Kosten sitzen bleiben“, so Heinz-Dieter Düdder weiter.

Die SPD-Ratsfraktion erwartet bis spätestens zum 08.07.16 eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Es könne nicht sein, dass Dortmund mit der Pilotierung eines Integrationsnetzwerkes in Vorleistung gehen müsse und am Ende keine Kostenerstattung dafür erhalte.