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15.03.2011

Prozess zur Wahlwiederholung: Geht der Rechtstreit weiter?

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SPD-Ratsfraktion

Prozess zur Wahlwiederholung: Geht der Rechtstreit weiter?


Die SPD-Fraktion wendet sich gegen eine einseitige und tendenziöse Betrachtung des Urteils in Sachen Wahlwiederholung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 2. März entschieden, dass die Kommunalwahl 2009 in Dortmund nicht wiederholt werden muss.

Gegen dieses Urteil will die Fraktion Die Linke offenbar in Berufung gehen. Denn schon vor Fertigstellung der Urteilsbegründung haben die Linken eine Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses beantragt. Dort soll Prof. Dr. Beckmann, Gutachter und Anwalt der Stadt, Stellung nehmen zum Urteil und zu den Erfolgsaussichten einer Berufung.

„Eine solche Ausschusssitzung wäre eine Farce“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Ernst Prüsse. „Denn natürlich wird Beckmann den Ausschussmitgliedern empfehlen, den Rechtstreit fortzusetzen. Für ihn geht es schließlich um seine Reputation und um sehr viel Geld.“ Der Rat der Stadt hatte Ende 2009 aufgrund eines Gutachtens von Beckmann die Wahlwiederholung beschlossen und dann den selben Herrn Beckmann mit der Prozessführung beauftragt.

„Herr Beckmann hat zweimal eine Niederlage erlitten: sein Gutachten war falsch und seine Prozessführung war erfolglos. Das kann er nicht auf sich sitzen lassen und wird deshalb empfehlen, in die Berufung zu gehen,“ so die Einschätzung von Ernst Prüsse. „Schon jetzt ist Beckmann im Rathaus unterwegs, um bei den Fraktionen für die Berufung zu werben.“

Auch finanziell lohnt sich das Engagement. „Wir wissen nicht genau, was das Gutachten und die Prozessvertretung von Herrn Beckmann gekostet haben, aber ungefähr 200.000 Euro sind es mit Sicherheit. Geht der Rechtstreit weiter, kann Beckmann weiter sinnlos Steuergelder kassieren,“ so Ernst Prüsse.

Damit die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses nicht zu einseitig abläuft und zur Farce wird, hat die SPD-Fraktion beantragt, neben Beckmann auch die Professoren Dr. Bätge und Dr. Mayen zu hören. Bätge hatte 2009 ein Gutachten im Auftrag der SGK erstellt und Mayen war der Prozessbeauftragte der klagenden SPD-Ratsmitglieder. Ernst Prüsse: „Bätge hat bereits 2009 eine korrekte juristische Einschätzung der Vorgänge abgegeben und Mayen hat 2011 vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Beide Experten sind ganz offensichtlich besser mit der Materie vertraut als der zweimalige Verlierer Beckmann.“

Wenig Verständnis hat die SPD-Fraktion für den Wunsch der Linken, den Rechtsdezernten Steitz im Wahlprüfungsausschuss berichten zu lassen. „Herr Steitz hat vor Beginn des Prozesses im Ältestenrat erklärt, dass er und das Rechtsamt eine solche komplexe Materie nicht bearbeiten können und deswegen externer Rechtsbeistand herbeigezogen werden sollte. Herr Steitz wird deshalb nichts Substantielles zur Frage der Erfolgsaussichten einer Berufung beitragen können.“

„Da wir die Urteilsbegründung noch nicht kennen, können wir nicht vorhersagen, ob eine Berufung gegen das Urteil erfolgversprechend ist. Was wir aber wissen ist, dass sich eine Fortsetzung des Rechtstreits über Jahre hinziehen würde. Im schlimmsten Fall müsste es kurz vor der nächsten regulären Kommunalwahl 2014 eine Wiederholung der Kommunalwahl 2009 geben. Wer kann das den Wählerinnen und Wählern erklären?“ so Ernst Prüsse abschließend.