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04.09.2015

Ratsreport vom 03.09.2015

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Ratsreport 03.09.2015

Der Rat der Stadt Dortmund hat am gestrigen Donnerstag getagt und wichtige Entscheidungen für die Stadt Dortmund getroffen.
Hier wie gewohnt der Ratsreport der SPD-Ratsfraktion zu den Schwerpunktthemen:


1. Flughafen Dortmund.

Auf Betreiben der SPD-Ratsfraktion wurde für die aktuelle Ratssitzung ein gemeinsamer Antrag mit der CDU-Fraktion zur Einordnung des Dortmunder Flughafens in den Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und zur Unternehmensentwicklung gestellt.
Die aktuellen Planungen zur Einordnung des Dortmunder Flughafens in den LEP NRW laufen an den Realitäten vorbei und schaden dem Standort Dortmund. Außerdem unterstützt die SPD-Fraktion die Strategien zur zukünftigen Aufstellung des Flughafens mit der „Unternehmensentwicklung 2020“.
Folgender Antrag wurde gestern mit breiter Mehrheit vom Rat beschlossen:

1.) Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.

2.) Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des
Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl
sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.

3.) Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom
13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zu eigen.

4.) Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und
technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind.

5.) Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss
der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen
Fraktionen zu übermitteln.

6.) Der Rat nimmt grundsätzlich die von der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH beabsichtigten Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des
Dortmund Airport im Rahmen der „Unternehmensentwicklung 2020“ zur Kenntnis.
Er erwartet, dass daraus entstehende Erkenntnisse dem Rat zu gegebener Zeit im
Kontext der Ratsbeschlüsse vom 18.11.2010 vorgestellt werden.


2. SPD-Antrag zur Situation von Flüchtlingen in Dortmund.

Der zur gestrigen Ratssitzung gestellte Antrag der SPD-Fraktion zur Flüchtlingssituation wird gemeinsam mit den Anträgen von CDU und Bündnis ’90/Die Grünen zur weiteren Diskussion in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Der Sozialausschuss und der Ausschuss für öffentliche Ordnung sollen in einer gemeinsamen Sondersitzung die Anträge debattieren und fachlich bewerten. Abschließend soll die Thematik dann im Oktober noch einmal in den Rat eingebracht werden.
Statt der Abstimmung einzelner Anträge wurde von den Fraktionen des Rates ein gemeinsamer Antrag in den Rat eingebracht und mit großer Mehrheit beschlossen.


3. Deutscher evangelischer Kirchentag 2019 in Dortmund.


Der Rat der Stadt Dortmund hat mit breiter Mehrheit beschlossen, den evangelischen Kirchentag 2019 in Dortmund stattfinden zu lassen. Der Kirchentag kann für Dortmund einen enormen Imagegewinn bedeuten und das Bild der Stadt als tolerante und weltoffene Stadt festigen. Die vielen zehntausenden von Besuchern des Festes sollen in die Stadt kommen, den Kirchentag hier gemeinsam feiern und dann mit Freuden auch immer wieder nach Dortmund zurück kommen.


4. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz.

Im April 2015 hat die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel eingesetzte Kommission zur „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser Abschlussbericht beinhaltet unter anderem eine Analyse für eine zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur in Deutschland und die Empfehlung für einen Bundesfonds für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Ziel ist es, das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in Deutschland auch langfristig erhalten zu können.
Aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen und stetig weiter steigenden Sozialausgaben werden Investitionen in die Erhaltung und Instandsetzung der kommunalen Infrastruktur immer schwieriger. Mit Hilfe des Sondervermögens im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) sollen finanzschwache Kommunen in die Lage versetzt werden, notwendige Infrastrukturinvestitionen tätigen zu können.
Von den 1,1 Mrd. Euro, die dem Land Nordrhein-Westfalen zufließen sollen, werden rund 76 Mio. Euro auf die Stadt Dortmund entfallen.
Folgender Antrag der SPD-Ratsfraktion zu den Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsfonds für die Stadt Dortmund hat in der Sitzung des Rates eine breite Mehrheit gefunden:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundes, die strukturell unterfinanzierten Städte und Kommunen mit dem KInvFG zu entlasten und ihnen somit
die Möglichkeit zu geben, notwendige Infrastruktur zu erhalten und zu erneuern.
Der Bund bleibt weiterhin in der Pflicht, die Kommunen - wie zugesagt - insbesondere
bei ihren sozialen Aufgaben dauerhaft zu entlasten.

2.) Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, weiterhin auf eine zügige Umsetzung
des Ausführungsgesetzes hinzuwirken. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet,
dass die Bundesmittel gerecht, unbürokratisch und zeitnah an die Kommunen verteilt
werden. Die Stadt Dortmund erwartet einen Anteil in mindestens vom MIK
prognostizierten Höhe von rund 76 Mio.€.

3.) Der Rat fordert die Verwaltung auf, kurzfristig die Voraussetzungen zu schaffen,
damit die angekündigten Bundesmittel in Dortmund verwendet werden können.
Der Rat begrüßt, dass die Verwaltung bereits eine Projektgruppe eingesetzt hat, die
eine Prioritätenliste mit möglichen, nach dem KInvFG förderfähigen, Projekten und
Vorhaben erstellt und diese dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.
Die Verwaltung stellt sicher, dass die notwendigen Eigenanteile in Höhe von 10%
zur Verfügung stehen.
Der Rat erwartet, dass durch die Umschichtung von Projekten im Zusammenhang
mit den Sondermitteln auch haushaltsentlastende Effekte erzielt werden können.

4.) Der Rat erwartet, dass bei der Umsetzung dieser Investitionsmittel auch externe
Dritte wie z.B. die Dortmunder Wohlfahrtsverbände zum Zuge kommen.
So könnte die Stadt Dortmund von Aufgaben entlastet werden und die Sondermittel
des Bundes über diesen Weg auch sehr effektiv z.B. in die Bildungsinfrastruktur
oder in die Energiesanierung der sozialen Infrastruktur in Dortmund investiert werden.


5. stellvertretende Leiter der Bezirksverwaltungsstellen.

Auf Antrag der Bezirksvertretung Hombruch konnte heute im Rat der Beschluss, die stellvertretenden Bezirksverwaltungsstellenleiter abzuschaffen, wieder zurückgenommen werden. Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hatte schon in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 für den Erhalt der Stellvertreter gekämpft und stimmte nun mit der Mehrheit des Rates für den Antrag der Bezirksvertretung Hombruch.