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01.10.2010

Ratssitzung: Rechtsstreit um Befangenheit  

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Unterschiedliche Rechtsaufassungen führten gestern im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung zu einer äußerst heftigen Diskussion. Bei der Beratung der Vorlage über die Verpachtung des FZW stellte Rechtsdezernent Wilhelm Steitz (GRÜNE) eine Befangenheit des Ratsmitglieds Olaf Radtke (SPD) fest. Obwohl Radtke eine gegenteilige Rechtsauskunft vorlag, verließ er die Sitzung und nahm an der Abstimmung nicht teil.

Begründung von Steitz für die Befangenheit Radtkes: Durch die Beschlussfassung zur Neuverpachtung würde die GAD, eine AWO-Tochterfirma, zukünftig nicht mehr im FZW tätig. Das hätte unmittelbare Auswirkungen auf die AWO. Deshalb gelte für Herrn Radtke als Vorstandsmitglied der AWO das Mitwirkungsverbot nach § 31 Abs.2 der Gemeindeordnung.

Steitz dazu in einem Vermerk: „Wenn die GAD den FZW-Vertrag verliert, sinkt wahrscheinlich der Wert des Unternehmens und damit auch der Wert der Beteiligung der AWO an der GAD zumindest aber die Ausschüttung eines Gewinns. Die AWO würde hierdurch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände bereits eine Vermögenseinbuße und damit einen Nachteil erleiden können.“

Demgegenüber kommt ein Jurist der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik zu dem Ergebnis, dass ein Mitwirkungsverbot nicht vorliegt.

Seine Begründung: „Zum einen handelt es sich bei der GAD um eine eigene Rechtspersönlichkeit, einer GmbH. Soweit ersichtlich ist das betreffende Ratsmitglied nicht Organ dieser Gesellschaft, sondern lediglich Organ eines Mitgesellschafters (AWO Dortmund). Mithin könnte es schon hier am Kriterium der Unmittelbarkeit eines (vermeintlichen) Vor- oder Nachteils für die AWO Dortmund fehlen. Auch scheint mir die Argumentation der Wertminderung dieser Gesellschaftsbeteiligung durch Auflösung des Pachtvertrages fragwürdig. Mit der Auflösung eines (synallagmatischen) Pachtvertrages wird die Pächterin schließlich auch von der Pachtzinszahlung befreit.“

Bemerkenswert ist, dass in der Beschlussvorlage, die dem Rat zur Abstimmung vorlag, an keiner Stelle von einer Vertrags-Kündigung die Rede ist. Das war auch gar nicht nötig: denn die Verwaltung hatte die Verträge mit den Betreibern bereits gekündigt.

Obwohl er der Auffassung war, nicht befangen zu sein, hat Ratsmitglied Radtke angesichts der widersprüchlichen Rechtsauffassungen in der gestrigen Sitzung die Beratung verlassen und an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Pikantes Detail am Rande: die Vorlage ist mit großer Mehrheit beschlossen worden, so dass es auf die Stimme von Radtke bei der Abstimmung überhaupt nicht ankam.