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25.09.2018

SPD-Fraktion befürwortet Einführung einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

 Goosmann, Dirk
Dirk Goosmann

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt für die Sitzung am 25.09.2018 erneut ein Antrag der Dortmunder Tierschützer zur Einführung einer stadtweiten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen vor.

„Dieser Antrag unterscheidet sich von den bisherigen insoweit, dass er sich erstmalig auf die Grundlagen des Tierschutzgesetzes (§ 13b) bezieht. Hier ist ganz klar geregelt, dass zum Schutz freilebender Katzen eine Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten befürwortet die SPD-Fraktion die Einführung einer ordnungsbehördlichen Verordnung“ erklärt Dirk Goosmann, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Die Voraussetzung für den Erlass und Einführung einer solchen ordnungsbehördlichen Verordnung ist das Vorliegen von belastbaren Zahlen und Fakten, wo und in welchem Umfang eine Kastrationspflicht die Situation der Tiere nachweislich verbessern könnte.

Noch einmal Dirk Goosmann:" Viele umliegende Städte haben bereits eine solche Satzung beschlossen. Es muss also möglich sein, belastbare Zahlen zum Nachweis des Tierleids zusammenzutragen. Auch die Bedenken hinsichtlich einer Verfolgung und Ahndung von Verstößen können offenbar anderswo problemlos überwunden werden. Deshalb fordern wir auch für Dortmund eine vergleichbare Lösung! Nur so kommt eine langdauernde Diskussion zu einem guten Ende für die vielen Katzenfreundinnen und -freunde in unserer Stadt". 

Hier der Antragstext im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
1. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
befürwortet grundsätzlich die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht
für Freigängerkatzen auf der Grundlage von § 13b TierSchG.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine rechtssichere Satzung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Soweit zum Nachweis des Tierleids weitere Daten oder Belege erforderlich sind,
sollen diese im Zusammenwirken mit den Tierschutzvereinigungen erhoben bzw.
beigebracht werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.