SPD-Fraktion begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts zu den Landeszuweisungen an die Kommunen – Kommunalfreundlicher Kurs der Landesregierung kann weitergehen

„Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW zur Gemeindefinanzierung des Landes an die Kommunen. Die Verteilung dieser Mittel ist auch aus unserer Sicht angemessen. Insbesondere halten wir es für sehr wichtig, dass die Ruhrgebietsstädte wie Dortmund mit einem hohen Soziallastenansatz bei den Schlüsselzuweisungen verstärkt berücksichtigt werden. Das Gericht stützt mit seiner Entscheidung den kommunalfreundlichen Kurs der Landesregierung“, meint der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Christian Uhr.
Einige, insbesondere ländliche Kommunen, hatten gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) aus 2011 geklagt und die Höhe der Finanzausgleichsmasse in Frage gestellt. Diese Klage hat der Verfassungsgerichtshof NRW nun abgelehnt. „Das Land zahlt allein in diesem Jahr Rekordzuweisungen an die Kommunen von insgesamt über 9,4 Mrd. aus. In Dortmund können wir diese Landeszuweisungen gut gebrauchen“, erläutert Christian Uhr.
Während die Stadt Dortmund in 2011 noch Landeshilfen in Höhe von 398,1 Mio. Euro erhalten hat, sind diese Zuweisungen in 2012 auf 428,8 Mio. Euro und in 2013 auf rund 455 Mio. Euro angestiegen. Bei den Mittelsteigerungen hat das Land insbesondere die soziale Situation in den Gemeinden gewürdigt.
Christian Uhr: „Diese Landeszuweisungen sind wichtig und wir wünschen uns, dass der Bund endlich nachlegt und ebenfalls die Städte von weiteren Sozialausgaben entlastet. Dazu hatte die SPD-Fraktion in den letzten Ratssitzungen entsprechende Resolutionen eingebracht“.