Diese Webseite verwendet Cookies.
Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11.11.2010

SPD-Fraktion bringt Änderungsantrag zum Flughafen auf den Weg

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion


Nach umfangreichen Beratungen in ihren Partei- und Fraktionsgremien hat die SPD-Fraktion heute einen mit der CDU abgestimmten Änderungsantrag zu den Entwicklungsperspektiven des Dortmunder Flughafens auf den Weg gebracht. Darin wird bis auf Weiteres auf einen Ausbau der Start- und Landebahn verzichtet. Die Betriebszeiten sollen um eine halbe Stunde bzw. für in Dortmund stationierte oder über Nacht verbleibende Fluggeräte um eine Stunde ausgeweitet werden. Auch die Verspätungsregelung soll angepasst werden. Diese Betriebszeitenausweitung steht unter dem Vorbehalt einer Überprüfung nach fünf Jahren.


Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Rat 18.11.2010, TOP 2.1a Flughafen Dortmund

Änderungsantrag

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt neu gefasst:

Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht der Flughafen Dortmund GmbH, die Rahmenbedingungen des Flughafens den Anforderungen des modernen Luftverkehrs anzupassen.

1. Verlängerung der Start- und Landebahn

Der Rat der Stadt sieht für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und Landebahn auf insgesamt 2.300 m zur Zeit keinen Entscheidungsbedarf.

2. Verlängerung der Betriebszeiten

Der Rat der Stadt stimmt folgenden neuen Betriebszeiten zu:
- Allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr, Verspätungsregelung (Landungen und Starts) bis 23:00 Uhr
- Für in Dortmund stationierte oder über Nacht in Dortmund verbleibende Fluggeräte gilt eine allgemeine Betriebszeit von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Verspätungsregelung (nur Landungen) bis 23:30 Uhr.

3. Aufträge an die Geschäftsführung

3.1 Evaluierung der neuen Betriebszeiten
Der Rat der Stadt erwartet, dass 5 Jahre nach Einführung der neuen Betriebszeitregelung eine Überprüfung hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen für den Flughafen und der erwarteten Stabilisierungseffekte für das Luftverkehrsaufkommen erfolgt. Eine Zurückführung auf die heutigen Betriebszeiten und die Verspätungsregelung ist dann grundsätzlich möglich.

3.2 Entwicklung zum Öko-Air-Port
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Flughafen Dortmund GmbH im Sinne des Aufsichtsratsbeschlusses ein Energiekonzept, ein Mobilitätskonzept sowie ein Lärmminderungskonzept entwickelt. Die Ergebnisse sind kontinuierlich im laufenden Betrieb des Flughafens zu berücksichtigen. Dem Rat der Stadt wird einmal jährlich hierzu berichtet.

Begründung

Der Dortmunder Flughafen ist Teil der kommunalen und regionalen Infrastrukturfamilie. Er ist von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaftsstruktur der Region, für den Strukturwandel und für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit in der Konkurrenz mit anderen Wirtschafts- und Wohnstandorten.

Der Dortmunder Flughafen hat eine hohe arbeitsmarktpolitische Bedeutung für die Stadt Dortmund und weit darüber hinaus. Von der Tätigkeit des Flughafens sind ca. 4.000 Arbeitsplätze abhängig, davon liegen ca. 3.000 Arbeitsplätze in der Region. Der Beschäftigungsmultiplikator des Flughafens beträgt 1,8 national sowie 1,1 regional. Damit werden durch jeweils 100 Beschäftigen am Flughafen weitere 180 Arbeitsplätze in Deutschland, bzw. 110 Arbeitsplätze in der Region gesichert. Die Beschäftigten erwirtschaften eine jährliche Bruttowertschöpfung von 286 Mio. EUR, von denen 216 Mio. EUR regional geschaffen werden. Die gesamtwirtschaftliche Bruttolohn- und Gehaltssumme im Jahr 2005 beträgt 115 Mio. EUR, davon fließen 88 Mio. EUR in die Region.

Es ist unabdingbar, dem Dortmunder Flughafen neue Entwicklungsperspektiven zu bieten. Angesichts der Angebotssituation anderer Flughäfen (Münster/Osnabrück, Paderborn, Düsseldorf, Hannover, Köln, Frankfurt und Bremen) ist die Wettbewerbsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen so zu sichern, dass ein Korridor von 1,7 bis 2,3 Mio. Fluggäste pro Jahr erreicht werden kann.

Diesem Ziel dient die moderate Ausweitung der Betriebszeiten und der Verspätungsregelung sowie die Sonderregelung für in Dortmund stationiertes Fluggerät. Mit den Angebot zur Anpassung der Betriebszeiten verbindet sich für den Rat der Stadt Dortmund die Erwartung an die Fluggesellschaften, ihrerseits die gesellschaftliche Verantwortung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu erkennen und wahrzunehmen, Er appelliert daher an Fluggesellschaften und Flugzeughersteller, technische Voraussetzungen für einen lärmarmen Flugbetrieb zu schaffen und gleichzeitig beim Betrieb der Maschinen die Betriebsformen mit Rücksicht auf die Anwohner zu wählen.

Der Aufsichtsratsbeschluss, den Flughafen in Richtung auf einen Öko-Airport zu entwickeln, stellt einen Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Faktoren dar. Darüber hinaus wird die Verträglichkeit des Flughafens für die Wohnbevölkerung im Umfeld des Flughafens durch dieses Konzept verbessert.