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02.01.2012

SPD-Fraktion erfreut : Neues Kinderschutzgesetz ermöglicht vier neue Familienhebammen in Dortmund  

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Seit gestern ist das neue Kinderschutzgesetz in Kraft.
Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder besser vor Misshandlungen, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen.
Dies soll unter anderem mit Hilfe von Familienhebammen gewährleistet werden, die junge Mütter in schwierigen Lebenslagen unterstützen.
Familienhebammen haben eine Zusatzausbildung, um junge Familien mit sozialen oder anderen Problemen wirksam helfen zu können.
„Der Einsatz von Familienhebammen in Dortmund ist eine alte Forderung der SPD-Fraktion.
Bereits zum Haushalt 2011 hatten wir die Einstellung von zwei Familienhebammen gefordert, haben aber dafür keine Mehrheit im Rat erhalten.
Erfreulicherweise wird die Sache jetzt vom Bund angeschoben“, freut sich der SPD-Sozialausschussvorsitzende Michael Taranczewski nunmehr über den Durchbruch auf Bundesebene.
Nach Informationen der SPD-Fraktion können somit in Dortmund rund zusätzliche 4 Stellen beim Gesundheitsamt der Stadt Dortmund geschaffen werden.
Der Bund stellt bundesweit für den Einsatz von Familienhebammen jährlich 30 Mio.€ zur Verfügung.
Nachdem der Bund ursprünglich die Finanzierung für diese Hebammen nur bis 2016 übernehmen wollte und danach Länder und Kommunen einspringen sollten, hatten Verhandlungsführer der SPD im Bund erreicht, dass der Bund die Finanzierung der Familienhebammen dauerhaft sicher stellt.
„Die Finanzierung der Familienhebammen ist jetzt zum Glück sicher gestellt.
Wir erwarten von der Verwaltung eine zügige Schaffung und Besetzung der vier Stellen.
Konzeptionell sind hierzu auch fachliche Schnittstellen zum Jugendamt und zum Familienprojekt zu analysieren.
Mit den Familienhebammen wird Dortmund noch familienfreundlicher“, so SPD-Ratsmitglied Michael Taranczewski abschließend.