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27.01.2017

SPD-Fraktion fordert: Städtische Bedienstete vor Gewalt schützen

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Immer wieder und verstärkt richten sich Gewalt, Aggression und Beleidigungen gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes auch auf kommunaler Ebene. Insbesondere in Verwaltungsbereichen mit publikumsintensiven Kontakten wie z.B. Jobcenter, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bürgerdienste, Sozialamt, Jugendamt, Vollstreckung oder Außendienst des Ordnungsamtes kommen solche Übergriffe nicht selten vor. Sogar bei der Ausübung von Hilfsmaßnahmen für sich in Not befindende Menschen werden Hilfskräfte daran gehindert und ebenfalls beleidigt, angepöbelt oder verletzt. Beschäftigte in Behörden werden bedroht, obwohl sie lediglich ihre Arbeit verrichten. Gewalt gegen Personen ist für die SPD-Ratsfraktion nicht hinnehmbar - niemals.

„Wir wollen die Bediensteten der Stadtverwaltung besser vor Gewalt schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben Wertschätzung und Anerkennung für ihre Arbeit verdient“, so der personalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Thomas Tölch.

Die SPD-Fraktion wird deshalb in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 02.02.17 einen Antrag einbringen und verschiedene Instrumente zum Schutz vor Gewalt im öffentlichen Dienst thematisieren. In diesem Antrag begrüßt die SPD-Fraktion die bereits installierten Sicherheitsmaßnahmen wie Zugangskontrollen und Sicherheitskonzepte für Beschäftigte in besonders publikumsintensiven Bereichen wie z.B. Jobcenter oder Bürgerdienste. Die städtischen Beschäftigten sollen weiterhin im Rahmen von Fortbildungen in Konfliktmanagement geschult werden. Seit November des letzten Jahres gibt es eine Dienstvereinbarung zum Sicherheitskonzept bei der Stadtverwaltung. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Sicherheitsmaßnahmen wenn nötig im Dialog mit dem Personalrat weiter auszubauen.

Die SPD-Fraktion unterstützt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes mit dem Ziel, Strafverschärfungen bei strafbaren Verhalten gegen Amtsträger/innen, Ehrenamtliche und Notfallhelfer/innen umzusetzen.  Diese Strafverschärfungen sollen auch bei Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen gelten. Die SPD-Fraktion begrüßt die Absicht des Landes, für geschädigte Beamtinnen und Beamte, Schmerzensgeldansprüche auszugleichen, wenn die schädigenden Personen ausfallen. Diese Regelungen müssen genauso auf Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der Kommunalverwaltungen übertragbar sein.

„Alle diese Maßnahmen sind gut geeignet, die Bediensteten der Verwaltung zu schützen und ihre Rechtsstellung nach schlimmen Ereignissen zu verbessern. Wir wünschen uns eine breite Zustimmung zu unserem Antrag in der Ausschusssitzung“, so Thomas Tölch abschließend.