SPD-Fraktion für Kontrollen beim Mindestlohn

Mit gleich zwei Anträgen geht die SPD-Fraktion in die nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung am 05.05.15. Mit einem umfangreichen Fragenkatalog wird die SPD-Fraktion zum einen die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und die Kontrolle des Mindestlohns thematisieren. „Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung bereits Anfang des Jahres mit Zoll und Finanzverwaltung zusammen gekommen ist, um die Zusammenarbeit gegen illegale Beschäftigung in Dortmund zu verstärken. Es ist gut, wenn sich die beteiligten Behörden hier noch stärker vernetzen und mehr Einsatzkräfte abstellen. Gerade die Überprüfung von kleinen Arbeitszusammenhängen erscheint uns sehr wichtig, ohne die „dicken Fische“ außer Acht zu lassen“, so der ordnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Dirk Goosmann.
Auch wenn das Ordnungsamt nur die Ahndung von illegalem Handwerk zuständig ist, setzen die Sozialdemokraten im Fachausschuss auf eine effektive Gesamtstrategie aller beteiligten Behörden. Außerdem hält es die SPD-Fraktion für wichtig, dass die Verwaltung die Vergabe ihrer eigenen Aufträge hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns bei den Auftragnehmern auch kontrolliert. Auf Landesebene ist die Landesregierung gerade dabei, das umstrittene Tariftreue- und Vergabegesetz mit den Mindestlohnanforderungen zu harmonisieren.
Dirk Goosmann weiter: „Der Mindestlohn ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Wir müssen darauf achten, dass er auch tatsächlich eingehalten wird. Uns ist es ernst mit den Arbeitnehmerinteressen nicht nur bei einer gerechten Vergütung ihrer Arbeit“.
Mit einem zweiten Antrag wird die SPD-Fraktion das neue Brandschutzgesetz im Fachauschuss auf die Tagesordnung setzen. Das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) setzt neue Standards und Arbeitsschwerpunkte für die Kommunen. So sollen u.a. zukünftig Kinder- und Jugendfeuerwehren stärker gefördert werden und die freiwillige Feuerwehr auch für sonstige Mitglieder geöffnet werden. „Wir erhoffen uns von dem neuen Gesetz einen Schub in Dortmund für das Ehrenamt bei der Feuerwehr genauso wie im Katastrophenschutz der Hilfsorganisationen. Die Verwaltung soll uns deshalb im Ausschuss unter Beteiligung des Ehrenamtes über die Umsetzungsschritte für das neue Gesetz informieren“, so Dirk Goosmann abschließend.