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31.10.2013

 SPD-Fraktion für Neuauflage der Bettensteuer

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

 


„Wir können gut verstehen, dass sich die Verwaltung mit der Entscheidung des OVG Münster zur Bettensteuer in Dortmund nicht zufrieden geben will und eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht anstrebt. Es ist abzuwarten, ob und wann das Urteil rechtskräftig wird, solange sind natürlich keine Steuereinnahmen der letzten Jahre zurück zu zahlen“, warnt die stv. Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Jutta Starke, vor voreiligen Aktivitäten nach dem Urteil zur Bettensteuer.

Das OVG Münster hatte nach Informationen der SPD-Fraktion die Bettensteuer, so wie sie in Dortmund auf private Übernachtungen erhoben wird, grundsätzlich für ordnungsgemäß und zulässig erklärt. Bei der Erhebung der Steuer sieht das Gericht jedoch das Verhältnis der Steuerbehörde zu den Hotelbetreibern, die die Steuer im Auftrag der Stadt von den Kunden abhalten, steuerrechtlich problematisch. D.h. das OVG hat die Bettensteuer als solche nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr gerügt, dass die Hotelbetreiber und nicht der Gast als Steuerschuldner bestimmt wird.

„Wir erwarten, dass die Verwaltung deshalb zum Jahresende eine überarbeitete Steuersatzung in den Rat einbringt und dieses Verfahren für die Zukunft rechtssicher gestaltet. Die SPD-Fraktion möchte an einer Bettensteuer, wie sie in vielen anderen Städten auch erhoben wird, auf jeden Fall festhalten“, so Jutta Starke weiter.

Kein Verständnis hat die SPD-Fraktion für Forderungen, die Bettensteuereinnahmen der letzten Jahre kurzfristig an die Hotelbetreiber zurück zu zahlen, solange keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Das Argument, man wolle die Preise für die Übernachtungen senken, lässt die SPD-Fraktion nicht gelten. „Die Argumentation mit der Preissenkung erscheint mehr als vorgeschoben. Als die damalige CDU/FDP-Bundesregierung 2010 den Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen von 19% aus 7% gesenkt hat, wurden die Übernachtungspreise für Kunden auch nicht billiger. Im Rahmen der Steuerpolitik ist es deshalb in den laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin mehr als wichtig, dass solche Steuerprivilegien für einzelne Bereiche schnellstens wieder abgeschafft werden und mehr Steuergerechtigkeit geschaffen wird. Durch die geringe Besteuerung von Hotelübernachtungen verzichtet der Bund allein auf rund 1 Mrd. Euro jährlich “, erklärt Jutta Starke abschließend.