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13.02.2013

SPD-Fraktion schließt sich Resolution im Rat an: Keine Privatisierung der Wasserversorgung  

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SPD-Ratsfraktion

„Die SPD-Ratsfraktion wird sich in der Ratssitzung morgen einer Resolution gegen die Privatisierung der Wasserversorgung anschließen. Wir lehnen damit eine Marktöffnung im Bereich der Wasserversorgung ab und fordern die EU auf, die Konzessionsvergaben nicht für private Anbieter zu öffnen. Die Wasserversorgung ist bei den kommunalen Unternehmen eindeutig in guten Händen. Mit dieser Entscheidung bekennen wir uns ganz klar zur Kommunalwirtschaft in Dortmund“, so der stv. SPD-Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Aufsichtsrat der DEW21 Norbert Schilff.

Der Ansatz auf EU-Ebene, eine Konzessionsvergabe bei der Wasserversorgung an private Firmen zu ermöglichen, schlägt in der Öffentlichkeit bereits hohe Wellen. Für ein EU-Volksbegehren zur Verhinderung dieser Privatisierungsmodelle liegen bereits erstmals über eine Million erforderliche Unterschriften vor. Die SPD-Ratsfraktion Dortmund fühlt sich bei ihrer Haltung zur Wasserversorgung zudem durch die kommunale Familie gestärkt. Der Städtetag bekräftigte seine Warnung vor einer Privatisierung und höheren Wasserpreisen. Sein Präsident, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, rief die EU-Kommission auf, die Wasserversorgung aus ihren Gesetzgebungsplänen auszuklammern. Qualitätseinbußen beim Trinkwasser könnten andernfalls nicht ausgeschlossen werden. Zudem sei mit steigenden Preisen zu rechnen. In Dortmund sind die Konzessionen für die Wasserversorgung zwar langfristig bis 2028 gesichert, dennoch möchte die SPD-Fraktion sich frühzeitig für eine Wasserversorgung als öffentliche Daseinsfürsorge und im Sinne der kommunalen Unternehmen und ihrer Beschäftigten festlegen. Gleichzeitig weist die SPD-Ratsfraktion darauf hin, dass es mit der Organisationsform der Wasserversorgung auch um die Infrastruktur der gesamten Stadt geht.

Dazu Norbert Schilff abschließend :
„Wir dürfen nicht vergessen, dass viele defizitäre Infrastruktur- bzw. Verkehrsaufgaben nur deshalb in Dortmund aufrecht erhalten werden können, weil durch kommunale Unternehmen im Versorgungsbereich entsprechende Erträge erwirtschaftet werden. Dieses sich ausgleichende System in der kommunalen Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut und darf nicht angetastet werden.“