SPD-Fraktion über Urteil zum Straßenstrich: Auflösung des Straßenstrichs in der Ravensberger Straße bleibt richtig

"Wir sind vom dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen enttäuscht, denn wir haben gedacht, dass das Gericht die ordnungspolitische Dimension einer Sperrbezirksverordnung für die gesamte Stadt Dortmund stärker würdigen würde.
Das Gericht hat aber auch das Schutzinteresse der Nordstadt erkannt und die Auflösung des Straßenstriches an der Ravensberger Straße bestätigt.
Die politischen Hintergründe für die Auflösung des Straßenstriches bleiben richtig", so eine Ersteinschätzung des ordnungspolitischen Sprechers der SPD-Ratsfraktion, SPD-Ratsmitglied Dirk Goosmann, zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen.
Die SPD-Ratsfraktion sieht die positiven Auswirkungen zur Auflösung des Straßenstriches.
Die Anzahl der Straftaten in der Nordstadt ist rückläufig,
der Zugang von Prostituierten aus Südosteuropa nach Dortmund ebenso.
Die Sperrbezirksverordnung hat die Problemsituation deutlich verbessert und die umliegenden Gemeinden nicht belastet.
"Es gilt jetzt das Urteil auszuwerten und anschließend weitere Schritte zwischen Politik und Verwaltung abzustimmen.
Eine Wiederauferstehung des alten Strichs wird es in jedem Fall nicht geben." so Dirk Goosmann abschließend.