SPD-Fraktion verwundert über Pflegereform des Landes - Kommunen können Neubau von Pflegeheimen immer noch nicht regulieren

„Die Reform des Landespflegerechts ist längst überfällig. Die jetzt angekündigten Pläne der Pflegeministerin NW stellen aber nicht den erhofften Durchbruch für die kommunale Pflegepolitik dar. Das Land verkauft ambulant betreute Wohngemeinschaften als neue Errungenschaft, ohne dass die Kommunen im Rahmen einer örtlichen Pflegeplanung wieder eine Kontrollfunktion beim Entstehen von stationären Einrichtungen erhalten. Die Verpflichtung der Kommunen, örtliche Strukturen zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit sowie zur Entlastung pflegender Angehöriger zu schaffen, ist für Dortmund nicht neu, weil wir mit den Seniorenbüros und den Pflegestützpunkten über viele Jahre hervorragende Unterstützungsstrukturen haben“ wundert sich der SPD-Sozialausschussvorsitzende, SPD-Ratsmitglied Michael Taranczewski, über die Ansätze des Landes zur Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes.
Die SPD-Fraktion im Sozialausschuss hat bereits mit einem Antrag im September 2011 das Land aufgefordert, den Kommunen über die Marktbeobachtung hinaus wieder ein Bedarfsprüfungsrecht einzuräumen, um den rasanten Anstieg von stationären Pflegeplätzen entgegen wirken zu können. Immerhin verfügt Dortmund mit fast 6.000 stationären Pflegeplätzen von über 50 Anbietern über eine mehr als ausreichende Pflegelandschaft. Hinzu kommen jetzt schon rund 120 Plätze in Wohngemeinschaftsmodellen. Alternativ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit vorgeschlagen, in Dortmund einen Masterplan für Pflegeeinrichtungen zu initiieren, um der wirtschaftlichen Problematik auf dem Pflegemarkt zu begegnen.
„Wir können leider nicht erkennen, dass die Kommunen hier gestärkt werden. Die gestern vorgestellten Pläne des Landes zur Novellierung des Landespflegerechts wurden über Kopf ohne Abstimmung mit den Kommunen in die Verbändeanhörung eingebracht. Wir gehen davon aus, dass die Sozialverwaltung die entsprechenden Gesetzestexte noch genauer prüfen wird“, so Michael Taranczewski weiter.
Mit den 12 Seniorenbüros, vier Pflegestützpunkten und ehrenamtliche Nachbarschaftsnetzwerken verfügt die Stadt Dortmund schon längst über Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, die jetzt für alle Kommunen verpflichtend werden sollen. Die SPD-Fraktion lobt zudem wichtige Kooperationen von städtischen Unternehmen wie der DOGEWO und den Städt. Seniorenheimen, die mit immer mehr betreuten Wohnformen dazu beitragen, dass Menschen viel länger selbstbestimmt leben können.
„Wir erwarten im weiteren Beratungsprozess zum Landespflegerecht, dass die Stellung der Kommunen gestärkt wird und Angebote für pflegebedürftige Menschen wirksam weiter qualifiziert werden. Sollten weitere Aufgaben auf die Kommunen zukommen, müssen diese zwingend vom Land finanziert werden“, so Michael Taranczewski abschließend.