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15.06.2022

SPD-Fraktion will junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe fördern

 Ixkes-Henkemeier, Silvya
Silvya Ixkes-Henkemeier

„Gerne wollen wir als SPD-Ratsfraktion den Jahresüberschuss der Wirtschaftsförderung aus dem Jahr 2021 sinnvoll nutzen und junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung unterstützen“, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Dortmund, Silvya Ixkes-Henkemeier.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss der des Jahresabschlusses 2021 der Dortmunder Wirtschaftsförderung in Höhe von 641.516,86 € soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion nach der Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unterstützen. Orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen sollen hierbei Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden.

 

Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebensumstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.

 

„Ziel ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes, das in einem weiteren Schritt auch für Nicht-Dortmunder*innen in Ausbildung ein Angebot sein kann, hinzuwirken. Über die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemeinschaftseinrichtungen entschieden werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung, wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden“, erklärt Silvya Ixkes-Henkemeier abschließend.