SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung der DEW21

Erfolgreiche Kooperation von DSW21 und RWE fortsetzen –
Kommunalen Einfluss auf DEW21 stärken
„Die DEW21 ist ein erfolgreiches Energieunternehmen, das mit fast 1.000 Beschäftigten in Dortmund und der Region einen guten Ruf genießt.
Damit das so bleibt, setzen wir auf die Fortsetzung der erfolgreichen Kooperation von DSW21 mit RWE. Wir wollen so Energiepreise stabil halten und Arbeitsplätze am Standort Dortmund sichern.Die derzeitige Aufteilung der Geschäftfsanteile aus DSW21 und RWE soll wie bisher erhalten bleiben, der Ankauf von Geschäftsanteilen von RWE durch DSW21 wäre auch nicht zu finanzieren“, stellt der stv. SPD-Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Aufsichtsrat der DEW21 Norbert Schilff die Haltung der SPD-Fraktion für die Ratssitzung am Donnerstag dar.
Die SPD-Fraktion wird in der Ratssitzung am 26.09.123 demnach für die Variante 1 der Verwaltungsvorlage (Erhalt des Staus Quo) stimmen.
Man erwarte im Gegenzug von RWE, dass Standortzusagen für Dortmund langfristig eingehalten werden. RWE soll zukünftig stärker am Risiko eines unsicheren Energiemarktes beteiligt werden und nur noch eine deutlich abgesenkte Garantiedividende erhalten. Wichtig ist es der SPD-Fraktion, den kommunalen Einfluss des Rates auf DEW21 zu stärken.
„In diesen Zeiten der Energiewende ist es für uns wichtig, die Arbeit der DEW21 stärker in den Fokus zu nehmen und im Aufsichtsrat verantwortlich mitzugestalten.Außerdem hat es das Unternehmen verdient, hinsichtlich der kommunalpolitischen Steuerung mit anderen Aufsichtsräten städtischer Unternehmen endlich gleich gestellt zu sein“, begründet Norbert Schilff den SPD-Antrag für die Ratssitzung.
Die SPD-Fraktion möchte, dass der Rat zukünftig Aufsichtsratsmandate bei DEW21 direkt besetzen kann und nicht von DSW21 an Ratsmitglieder abgetreten werden müssen. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll zukünftig aus der Mitte des Aufsichtsrates auf Vorschlag der Anteilseignerseite gewählt werden, ohne dass es eine Vorfestlegung im Konsortialvertrag gibt.Zudem soll der Aufsichtsrat noch mehr Kompetenzen erhalten.
Um den städtischen Einfluss auf DEW21 auch beteiligungspolitisch zu erhöhen, schlägt die SPD-Fraktion vor, dass die Stadt selbst Anteile in Höhe von 0,1% von RWE erwirbt, um in der Gesellschafterversammlung von DEW21 an erster Stelle vertreten zu sein.Zur Finanzierung sollen die erforderlichen 800.000 € im Investitionshaushalt der Stadt dazu umgeschichtet werden.
Die Erhaltung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bei der DEW21 ist der SPD-Fraktion ganz besonders wichtig.
Dazu Norbert Schilff abschließend: „Mit unserem Antrag stellen wir sicher, dass alle bisherigen Mitbestimmungsrechte erhalten bleiben. Wir möchten das Unternehmen zusammen mit den Beschäftigen vertrauensvoll in die Zukunft führen. Das ist für uns ein wichtiges Ziel.“
Nachfolgend der Antragstext der SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 26.09.2013
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verwaltungsvorlage und beauftragt die Vertreter der Stadt in den Organen der DSW21 folgende Punkte umzusetzen:
1. Der Vorstand der DSW21 verhandelt mit RWE im Sinne der Variante 1 (Fortsetzung der gegenwärtigen Gesellschaftsstruktur).
Eine Übernahme von Geschäftsanteilen der RWE durch DSW21 kann nur erfolgen, wenn und soweit es für die DSW21 finanzierbar ist.
Weitere Optionen zu einer zukunftsfähigen Neustrukturierung der DEW21 bleiben hiervon unberührt.
Der Rat der Stadt erwartet darüber hinaus, dass die RWE weiter wie bisher am Standort Dortmund präsent bleibt.
2. Bei einer Neuordnung der Gesellschaftsanteile ist eine analoge Anpassung im Konsortialvertrag, im Gesellschaftsvertrag und im Ergebnisabführungsvertrag vorzunehmen. Unsicherheiten werden den Energiemarkt auch zukünftig weiter kennzeichnen.
Aus gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gründen ist RWE eine Mindestdividendengarantie zu erhalten, der Rat der Stadt erwartet jedoch eine deutliche Absenkung an die Marktgegebenheiten.
3. In den Verhandlungen mit RWE ist – unter Wahrung des Aktienrechts - sicherzustellen, dass Aufsichtsratsmandate der DSW21 bei DEW21 direkt durch vom Rat entsandte Ratsmitglieder besetzt werden.
Die Verwaltung soll ähnliche Regelungen in nächster Zukunft auch in allen anderen städtischen Gesellschaften umsetzen.
4. In den Verhandlungen mit RWE ist sicherzustellen, dass der Vorsitz des Aufsichtsrates der DEW21 auf Vorschlag der Vertreter der Anteilseigner aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt wird.
Bestehende Regelungen im Konsortialvertrag und Gesellschaftsvertrag der DEW21 zum Aufsichtsratsvorsitz sind anzupassen.
5. Der Gesellschaftsvertrag ist so zu ändern, dass die Kompetenzen des Aufsichtsrates der DEW21 gestärkt werden.
Die Zuständigkeiten des Aufsichtsrates sollen zukünftig die Angelegenheiten der Geschäftsführung umfassen.
Bestellung und Abberufung, die Inhalte der Anstellungsverträge sowie die Entlastung der Geschäftsführung obliegt dem Aufsichtsrat.
Eine besondere Stellung innerhalb der Geschäftsführung nimmt die Position des Arbeitsdirektors ein. Dieser ist wie bisher auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter/Innen und der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft zu wählen.
Es ist ein Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrates bei der Feststellung des Jahresabschlusses und der Genehmigung des Wirtschaftsplanes vorzusehen.
Beim Kauf bzw. Verkauf von Beteiligungen ist zukünftig eine Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich.
Bei Abschluss und Änderung von Konzessionsverträgen sowie Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen ist eine Genehmigung des Aufsichtsrates vorzusehen.
Der Vorstand von DSW21 wird aufgefordert, diese zusätzlichen Zuständigkeiten mit RWE zu verhandeln und entsprechend im Gesellschaftsvertrag der DEW21 zu verankern.
6. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund eigene Anteile an der DEW21 in Höhe von 0,1% von RWE erwirbt, um den direkten Einfluss der Stadt auf DEW21 zu stärken.
Die Verwaltung und die Vertreter der Stadt in den Organen von DSW21 wirken darauf hin, dass die Stadt dann als Mitglied der Gesellschafterversammlung dort den Vorsitz führt.
7. Unabhängig von der künftigen Gesellschafterstruktur der DEW21 ist durch geeignete vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass – wie auch schon vom Rat der Stadt am 8.10.1992 beschlossen - die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen bei DEW21 weiterhin auf dem gegenwärtigen Niveau - unabhängig von der Beschäftigtenzahl - erhalten bleibt.
Dazu gehört die vollständige Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes mit
- paritätischer Besetzung des Aufsichtsrates,
- umfassenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Aufsichtsrates und
- der Bestellung eines Arbeitsdirektors.
Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 8.10.1992 auch insofern, als die Sicherung der Mitbestimmungsqualität in dem o.g. Sinn auch bei DSW21 unabhängig von der Beschäftigtenzahl gewährleistet wird.