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03.02.2011

SPD kritisiert Bürokratieabbaugesetz – Wegfall des Widerspruchsverfahrens belastet Bürger und Verwaltung

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

Das umstrittene Gesetz heißt Bürokratieabbaugesetz II, ist aber eigentlich ein Bürokratieaufbaugesetz.
Die alte CDU/FDP-Landesregierung hatte es zum Jahreswechsel 2007/2008 eingeführt und damit bei den meisten Verwaltungsverfahren das Widerspruchsverfahren abgeschafft.
Angeblich wollte CDU und FDP damit Bürokratie abbauen und Bürger und Verwaltung entlasten.
„Das Gegenteil ist der Fall.
Nach unseren Informationen haben sich die Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen Bescheide der Stadt Dortmund fast vervierfacht.
Nicht weil die Stadtverwaltung schlecht arbeitet, sondern weil die Bürger wegen jeder Unstimmigkeit in Bescheiden gleich den Klageweg beschreiten müßen, um ihre Rechte zu wahren.
Das ist höchst bürgerunfreundlich.“, empört sich SPD-Ratsmitglied Dirk Goosmann, Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste hatte sich am Dienstag in ihrer Fraktionssitzung mit dieser Thematik befasst.
Der rasante Anstieg der Klageverfahren verursacht natürlich einen erheblichen Arbeitsaufwand beim Verwaltungsgericht aber auch bei der Verwaltung.
Zu jeder Klage müßen nämlich Akten durch die Verwaltung zusammengestellt und Klageerwiderungen verfasst werden.
Die klagenden Bürger müßen die Gerichtsgebühren gleich zu Beginn entrichten.
„Viele Unstimmigkeiten in Bescheiden konnten früher im Rahmen des Vorverfahrens unbürokratisch bereinigt werden.
Diese vorgerichtliche Einigungsmöglichkeit für beide Seiten gibt es nicht mehr.“, bedauert Dirk Goosmann.
Masseverfahren der Verwaltung, wie z.B. 200.000 Bescheide über
Grundbesitzabgaben, sind besonders anfällig.
Hier hat die Verwaltung in den letzten Jahren schon kreativ reagiert.
So wird zusätzlich zur Rechtsbehelfsbelehrung zur Klageerhebung der Hinweis gegeben, dass kleine Mängel in Bescheiden wie z.B. eine falsche Adresse oder ein offensichtlicher Zahlendreher innerhalb der Klagefrist unbürokratisch korrigiert wird.
„Wir werden in der nächsten Aussschusssitzung die Verwaltung detailliert nach den Auswirkungen des sog. Bürokratieabbaugesetzes befragen.
Sollten sich unsere Befürchtungen bestätigen, werden wir an die Landesregierung appellieren, das Gesetz zu kippen.“, so Dirk Goosmann abschließend.