Diese Webseite verwendet Cookies.
Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
09.11.2018

SPD-Ratsfraktion begrüßt Änderungen am Teilhabechancengesetz

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes, da wir überzeugt sind, dass durch die Änderung des Teilhabechancengesetzes Langzeitarbeitslosen auch in Dortmund eine neue Chance auf dem Arbeitsmarkt gegeben werden kann“, freut sich die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Dortmund, Ulrike Matzanke.

 

Im September hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Rat der Stadt Dortmund einen Antrag der SPD-Ratsfraktion beschlossen, der die Bundesregierung zu Veränderungen am Gesetzesentwurf aufgefordert hatte. Ein Teil dieser Forderungen wurde nun mit dem Beschluss des Gesetzes umgesetzt.

 

„Insbesondere die Veränderung, dass die Lohnkostenzuschüsse bei tarifgebunden Arbeitgebern in Höhe des Tariflohnes erfolgen sollen, ist zu begrüßen, da der ursprüngliche Gesetzesentwurf nur Lohnkostenzuschüsse in Höhe des Mindestlohns vorgesehen hatte. Hierdurch wird die Attraktivität dieses Förderinstruments deutlich verbessert, da eine Benachteiligung der an Tariflohn gebundenen Arbeitgeber vermieden werden kann, die sonst die Differenz zu dem zu zahlenden Tariflohn mit betrieblichen Eigenmitteln hätten ausgleichen müssen. Auch haben die Betroffenen durch die Zahlung des Tariflohns die Chance aus dem Leistungsbezug des JobCenters herauszukommen“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Dortmund, Renate Weyer.

 

„Leider wurde allerdings bei der Gesetzesänderung nicht unsere Forderung berücksichtigt, dass bereits Langzeitarbeitslose, die seit vier Jahren im Leistungsbezug sind, von diesem Förderinstrument profitieren sollen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte eine Mindestdauer von sieben Jahren ALG-II-Bezug binnen acht Jahren vorgesehen. Immerhin konnte erreicht werden, dass nun Betroffene, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang ALG-II bezogen haben, von dieser Gesetzesänderung profitieren. Wir halten dieses Zeitraum dennoch für zu lang, da hierdurch der Teilnehmerkreis stark eingeschränkt wird“, kommentiert der Vorsitzende im Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Dortmund, Michael Taranczewski.

 

„Die Änderung des Teilhabechancengesetzes besitzen das Potenzial, die Situation von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen signifikant zu verbessern. Die bereitgestellten Mittel versetzen die JobCenter gemeinsam mit den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden in die Lage, einen marktgerechten Weg zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu gehen. Dieser Weg ist richtig und wird vielen langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive für die Rückkehr in das Arbeitsleben geben können“, ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Franz-Josef Rüther, abschließend.