SPD-Ratsfraktion begrüßt Beschlüsse der SGK-Delegiertenkonferenz in Dortmund zu Kommunalfinanzen

Die Landesdelegiertenkonferenz der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW (SGK NRW) hat am vergangenen Wochenende in Dortmund getagt. Neben den turnusmäßigen Vorstandswahlen standen auch wichtige Anträge zu den Kommunalfinanzen insbesondere hinsichtlich der Eingliederungshilfekosten und zur Reform der Grundsteuer auf der Tagesordnung.
"Das sind die richtigen Beschlüsse gegen die strukturelle Haushaltsmisere der Kommunen", lobt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, SPD-Ratsmitglied Jutta Starke, die Beschlüsse der SGK NRW. In ihren Beschlüssen lobt die SGK NRW die Einigung von Bund und Ländern, zu Beginn der nächsten Wahlperiode des Bundestages ein Bundesleistungsgesetz zu den Hilfen für behinderte Menschen zu erarbeiten. Angesichts der stark steigenden Fallzahlen fordert die SGK NRW eine Dynamisierungsklausel für die Eingliederungshilfekosten. Allein in Dortmund machen diese Kosten rund 90 Mio. € jährlich mit steigender Tendenz aus.
"Ein solches Bundesleistungsgesetz bietet zudem die Chance, Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe zu nehmen, Hilfen personenkonzentriert statt einrichtungsbezogen auszugestalten und die Umsetzung der Inklusion voran zu bringen. Ein Bundesleistungsgesetz in der Eingliederungshilfe bietet damit insbesondere auch viele sozialpolitische Möglichkeiten, indem es den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt der Hilfestellungen stellt", so der SPD-Sozialexperte Michael Taranczewski weiter.
Außerdem hat sich die SGK-Landesdelegiertenversammlung für die Erhaltung der Grundsteuer und den Ausbau der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer als wichtige kommunale Steuer ausgesprochen. So trägt auch in Dortmund allein die Grundsteuer insgesamt mit jährlich rund 100 Mio.€ einen erheblichen Anteil am Gesamtsteueraufkommen bei. Die hebesatzorientierte Grundsteuer stelle ein wichtiges Instrument zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte dar. Einen Ersatz der Grundsteuer durch die Einführung anderer Bürgersteuern lehnt die SGK NRW ab. Die SGK NRW fordert, die Grundsteuer zu einem wertorientierten, gerechten und zukunftssicheren Bestandteil der kommunalen Steuern weiterzuentwickeln.
"Die Steuerbemessung mit Einheitswerten aus 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland ist wirklich nicht mehr zeitgemäß. Es muss ein gerechtes und verfassungsgemäßes Verfahren her, dass die Größe, die Lage und die Hochwertigkeit der Bebauung berücksichtigt", so Jutta Starke.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund freut sich über die Unterstützung der SGK NRW. Mit Hinblick auf die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag hätten die Beschlüsse der SGK NRW für Dortmund kaum aktueller sein können.