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20.09.2018

SPD-Ratsfraktion fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung für den sozialen Arbeitsmarkt

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SPD-Ratsfraktion

Der Ausschuss Arbeit, Soziales und Gesundheit  im Rat der Stadt Dortmund hat sich am 18.09.2018 mit dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Einführung neuer Förderinstrumente auf dem sozialen Arbeitsmarkt befasst. Da an einigen Eckpunkten des „10. SGB II-ÄndG -Teilhabechancengesetzes“ noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, hat die SPD-Ratsfraktion einen Antrag mit Forderungen zur Verbesserung des Gesetzesentwurfes gestellt. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses mit breiter Mehrheit beschlossen.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Insbesondere die Zahlung und vollständige Förderung der Tariflöhne anstelle der vorgesehenen Mindestlöhne ist uns sehr wichtig. Nur so kommen die Betroffenen durch den Tariflohn endlich aus dem Leistungsbezug der JobCenter heraus. Auch die Benachteiligung der an Tariflohn gebundenen Arbeitgeber könnte hiermit vermieden werden, da sonst die Differenz zu dem zu zahlenden Tariflohn mit betrieblichen Eigenmitteln ausgeglichen werden müsste“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, Renate Weyer.

Neben der Forderung für die Bezahlung nach Tariflohn wird in dem Antrag unter anderem ebenfalls gefordert, dass für die Dauer der Maßnahme die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, um zu verhindern, dass die Teilnehmer nach dem Ausscheiden aus dem sozialen Arbeitsmarkt nicht direkt wieder in den SGB II-Bezug fallen. Ein weiterer großer Kritikpunkt ist, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, nur Teilnehmer an diesem Förderinstrument zuzulassen, die mindestens sieben Jahre lang im Leistungsbezug stecken. Hier fordert der SPD-Antrag, dass vier Jahre Leistungsbezug ausreichen sollen, um möglichst viele geeignete Teilnehmer fördern zu können.

„Die neuen Förderinstrumente besitzen das Potenzial, die Situation von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen signifikant zu verbessern. Die Mittel versetzen die JobCenter gemeinsam mit den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden in die Lage, einen marktgerechten Weg zur Schaffung von Helferarbeitsplätzen zu gehen. Dieser Weg ist richtig und wird vielen langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive für die Rückkehr in das Arbeitsleben geben können. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, unsere Vorschläge zur Nachbesserung noch in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen“, ergänzt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Franz-Josef Rüther.


Anlage: Antrag der SPD-Ratsfraktion zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Teilhabechancengesetzes