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22.11.2018

SPD-Ratsfraktion setzt eigene Akzente für den Haushalt 2019 der Stadt Dortmund - Dortmund behält seine Handlungsfähigkeit, der Haushalt ist genehmigungsfähig

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Wir freuen uns, dass die Verwaltung mit dem Haushaltsplan für 2019 einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt hat“, erklärt Heinz-Dieter Düdder, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. „Ich bin froh, dass wir weiterhin selber entscheiden können und somit handlungsfähig bleiben“, ergänzt Norbert Schilff, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Dortmund, der weiter ausführt: „Natürlich hat die Bezirksregierung in Arnsberg die Entscheidung über die Genehmigung des Haushalts, dennoch gehen wir fest davon aus, dass die Genehmigung erteilt wird“. Mit dem geplanten Fehlbedarf in Höhe von rund 52 Millionen € wird die „5-%-Grenze“ des § 76 GO NRW unterschritten. Dies bedeutet, dass die Stadt Dortmund rd. 23 Millionen Euro von der Haushaltssicherung entfernt ist.

 

Positiv sieht die SPD-Ratsfraktion, dass die Stadt Dortmund auch weiterhin investieren wird. Das Investitionsvolumen steigt von 220 auf 252 Millionen Euro und wird im wesentlichen die städtische Infrastruktur verbessern. Hierdurch wiederum erwartet die SPD-Fraktion mittelbare Auswirkungen durch eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, um die aktuelle Arbeitslosenquote (erstmals seit 1981 unter 10 %) weiter verbessern zu können.

 

Die SPD-Fraktion wird für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 13.12.2018 den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan beschließen und darüber hinaus ihre sozialdemokratische Handschrift einbringen:

 

  1.     Förderung der freien Kulturarbeit / Stadtbeschreiber(in)
    Die SPD-Fraktion fordert in Anerkennung der Leistungen der freien Dortmunder Kulturszene, die Zuschüsse in drei Raten um insgesamt 1,2 Millionen € anzuheben und an den Preissteigerungsindex anzupassen. Somit werden auch hier sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse ermöglicht.
    In diesem Zusammenhang begrüßt die SPD-Ratsfraktion die Einrichtung eines jährlichen Literaturstipendiums und fordert die Verwaltung auf, eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzubereiten.

     
  2.    Mädchenchöre/WDR Kinderchor der Chorakademie
    Die Mädchenchöre und der WDR Kinderchor der Chorakademie brauchen mehr Platz. Der Zuschuss für die Chorakademie soll ab 2019 um 32.000 € jährlich erhöht werden.

     
  3.     Brauchtumspflege im Dortmunder Karneval
    Der Festausschuss Dortmunder Karneval e. V. soll ab 2019 einen jährlichen Zuschuss für die Brauchtumspflege in Höhe von 25.000 € erhalten.

     
  4.     Sportförderung heißt Förderung des Ehrenamtes
    Die jährlich zur Verfügung stehenden Sportfördermittel sollen in 2019 um 500.000 € erhöht werden, wenn ein inhaltliches Umsetzungskonzept zwischen Sportverwaltung, dem Stadtsportbund und seinen Fachschaften erarbeitet und dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt worden ist.
    Eine weitere Erhöhung um 500.000 € im Jahr 2020 wird in Aussicht gestellt, wenn darüber hinaus ein langfristiges Förderkonzept zur Unterstützung der Sportvereine entwickelt und nachvollziehbar begründet werden kann.
    Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, ein Sanierungs- und Instandhaltungsprogramm sowie eine Prioritätenliste zur erstellen, nach der sukzessive Umkleidegebäude auf Sportanlagen instandgesetzt werden können. Parallel dazu sollen bereits in 2019 für erste, von Vereinen durchzuführende Sanierungsmaßnahmen 200.000 € bereitgestellt werden. Ab 2020 sollen auf Basis der tatsächlichen Bedarfe jährlich entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt, bis die erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind.

     
  5.     Schulentwicklungsfonds
    Der Schulentwicklungsfonds soll ab 2019 auf 250.000 € jährlich erhöht werden, damit für die projektbezogenen Mittel an den Schulen wieder 170.000 € zur Verfügung gestellt und insbesondere für demokratiefördernde Maßnahmen eingesetzt werden können.

     
  6.     Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF
    Die Verwaltung soll beauftragt werden, das in Dortmund gängige System für die Vormundschaften mit dem Ziel einer qualitativen Weiterentwicklung zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

     
  7.     Jugendtreff Kirchderne
    Für den Erhalt des Jugendtreffs Kirchderne sollen ab dem Jahr 2019 jährlich 32.000 € zur Finanzierung einer halben Stelle bereit gestellt werden.

     
  8.    Ausbildungscoaching als Angebot der Jugendberufshilfe bei der GrünBau gGmbH
    Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Förderung des Ausbildungscoaching bei der GrünBau gGmbH zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 126.000 € in das Budget einzustellen. Diese Maßnahme dient zur Kompensation einer auslaufenden Bundes- bzw. Landesförderung. Mit GrünBau soll im Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt werden.

     
  9.     Therapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche
    Für den Erhalt eines angemessenen Angebotes zur Unterstützung betroffener Kinder und um die verbindliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter zu intensivieren soll das Kinderschutzzentrum ab dem Jahr 2019 mit einer Summe von 56.000 € jährlich zur Finanzierung einer Therapeutenstelle unterstützt werden.

     

10. Förderung von 25 zusätzlichen Personalwochenstunden bei der Frauenberatungsstelle Dortmund
Die Verwaltung soll beauftragt werden die Förderung der Frauenberatungsstelle für 2019 auf bis zu 85.000 Euro auszuweiten und für die Folgejahre eine jährliche Steigerungsrate von 1,5 Prozent zu berücksichtigen und mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e. V.“ die entsprechende vertragliche Umsetzung vorzunehmen.
Zudem geht der Appell an das Land NRW, die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern u. a. weiter zu entwickeln und auszubauen.

 

11. Anschlussfinanzierung von Projektbereichen der KAUSA Servicestelle Verein UBV e. V.
Wir wollen die Verwaltung  beauftragen, die Förderung der KAUSA Servicestelle Dortmund zunächst für das Jahr 2019 sicherzustellen und die erforderliche Summe in Höhe von 175.000 Euro in das Budget einzustellen. Auch hier dient die Maßnahme der Kompensation wegfallender Bundesförderung. Mit KAUSA soll im Jahr 2019 die Möglichkeit einer Eingliederung in die kommunale Arbeitsmarktstrategie verhandelt werden.

 

12. Fortführung von bewährten kommunalen Beschäftigungsmaßnahmen  im Bereich Soziale Teilhabe
Die Verwaltung soll aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit dem JobCenter die Fortführung der bewährten und bislang geförderten Beschäftigungsmaßnahmen zu ermöglichen und in die neuen Strukturen der kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu überführen.

 

13. Einrichtung eines Ausbildungsganges im kommunalen Ordnungsdienst sowie Aufstockung der Mitarbeiterstellen im Kommunalen Ordnungsdienst
Zur Gewinnung von qualifiziertem Personal für die kommunalen Ordnungspartnerschaften werden wir die Verwaltung auffordern, die Voraussetzungen zur Einrichtung eines eigenen Ausbildungsganges mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019 zu schaffen.
Die Verwaltung soll weiterhin beauftragt werden, die bislang nicht besetzten Planstellen im kommunalen Ordnungsdienst zu besetzen. Im Zuge der Einführung der neuen Ausbildungsmaßnahme wird die Verwaltung aufgefordert, die Anzahl der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst um weitere 10 Stellen aufzustocken. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit eine Aufstockung der Mitarbeiter im kommunalen Ordnungsdienst auch eine Aufstockung des Personals im Innendienst erforderlich macht.

 

14. Zusätzliche Personalplanstellen für das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Die Verwaltung soll beauftragt werden bis zum 31.03.2019 die Einrichtung weiterer Personalplanstellen für eine angemessene Personalausstattung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamts zu prüfen.

 

15. Zuschusserhöhung für den Stadtverband Dortmunder Gartenvereine
Der Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e. V. soll ab 2019 für die Sanierung der Kleingartendaueranlagen einen Zuschuss von 150.000 € statt bisher 69.000 € erhalten, der jährlich dem Preissteigerungsindex anzupassen ist. Der Ansatz soll im Haushalt dementsprechend erhöht werden. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die auskömmliche Höhe des Zuschusses in 5 Jahren zu überprüfen.

 

16. Straßenunterhaltungsmittel
Die Mittel für die laufende Straßenunterhaltung sollen um 500.000 € erhöht werden. Diese Mittel sind für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dringend notwendig. Bei Bedarf soll unterjährig nachgesteuert werden.

 

17. DMS / E-Akte
Der Rat hat die Verwaltung mit dem Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ u. a. beauftragt, ein Konzept für den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung (E-Akte) sowie für das Dokumenten-Management-System (DMS) zu erstellen. Der SPD-Ratsfraktion erwartet von der Verwaltung, für die Maßnahmen bei Bedarf Budget aus dem Gesamtetat haushaltsneutral zur Verfügung zu stellen.

 

Bund und Land bleiben in der Pflicht, den Kommunen strukturell unter die Arme zu greifen. Insbesondere hält nicht nur die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ihre Dauerforderung aufrecht, dass die Kommunen von Bund und Land dauerhaft und vollständig von den Sozialkosten entlastet werden müssen.

 

„Der Haushalt der Stadt Dortmund ist wie in den Vorjahren eigentlich schon längst ausgeglichen. Das prognostizierte Defizit für das Jahr 2019 von rund 52 Millionen € wäre bei weitem nicht vorhanden, wenn wir nicht immer noch von Bund und Land an vielen Stellen zur Kasse gebeten würden bzw. Zusatzaufgaben ohne Finanzausgleich übernehmen müssten“, führt Heinz-Dieter Düdder auf.

 

So zahlt die Stadt Dortmund z. B. für den Fonds Deutsche Einheit jährlich rund 22 Millionen €, für Schulbegleitung und Schulsozialarbeit rund 17 Millionen € oder für ein kommunales Arbeitsmarktprogramm rund 3 Millionen €. Die Liste von Aufgaben, die wir vor Ort für Bund und Land erledigen, ist lang und beläuft sich auf rd. 250 Millionen € p. a.. „Wir erkennen an, dass der Bund mittlerweile über die Kommunalinvestitionsförderung eine Menge an Investition in den Kommunen ermöglicht. Das reicht aber bei weitem noch nicht aus. Die starre Haltung gerade des Bundes und des Landes erschweren damit die Haushaltspolitik in den Städten“, so Heinz-Dieter Düdder weiter.

 

„Konkret erwarten wir, dass die Landesregierung die Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterleitet und ihr bislang leeres Wahlversprechen endlich umsetzt. Die komplette Weiterleitung hat die Landesregierung am Dienstag zwar für 2019 angekündigt, auf die Umsetzung müssen wir aber noch gespannt warten. Zurzeit werden aus Düsseldorf von 434 Millionen € p. a. den Kommunen nur 100 Millionen € zur Verfügung gestellt, davon in Dortmund 4 Millionen €. Unabhängig davon erwarten wir eine aufwandsgerechte Anpassung der Pauschale nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge von zurzeit 867 € pro Monat und Person“, führt Heinz-Dieter Düdder aus.

 

Im Hinblick auf mögliche mittelfristige Veränderungen im Zinsniveau greift Heinz-Dieter Düdder den Cuxhavener Appel des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ vom 04.05.2018 auf. Die 71 beteiligten Kommunen fordern darin einen Entschuldungsfonds mit einer Drittelung der Altschulden. „Dies stellt gerade für die Kommunen, die eine geringe Beteiligung von Bund und Land an den Soziallasten verkraften müssen, einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse dar“, so Heinz-Dieter Düdder.

 

Die SPD-Fraktion fordert nicht nur die Hilfe aus Berlin und Düsseldorf ein, sondern nimmt selbst das Heft des Handelns in die Hand. Sie betreibt Haushaltspolitik mit Augenmaß und spart die Stadt nicht kaputt. So trägt sie das Haushaltsmemorandum, das im Jahr 2019 insgesamt noch einmal rund 68 Millionen € Ergebnisverbesserung erbringt, mit. Die SPD-Fraktion wird diesen Weg konsequent weiter gehen und erwartet weitere effizienzsteigernde Maßnahmen. Dabei achtet die SPD-Ratsfraktion auf die soziale Ausgewogenheit der Einzelmaßnahmen. Aktuell wird positiv festgestellt, dass die Neuausrichtung beim Behindertenfahrdienst nach langjähriger Diskussion ohne Qualitätseinbußen vorgesehen ist und trotzdem Kostensenkungen möglich sind.