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13.12.2021

SPD-Ratsfraktion und die Gewerkschaft ver.di sind enttäuscht vom Ergebnis der Haushaltsberatungen zur Tarifbezahlung an der Musikschule Dortmund

SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Leider hat der SPD-Antrag zur Einführung der Tarifbezahlung an der Musikschule Dortmund im Jahr 2022 im Finanzausschuss keine Mehrheit gefunden. Wir sind sehr enttäuscht über das Ergebnis. Die Überführung der bestehenden Honorarverträge in Tarifverträge wäre für die Mitarbeiter*innen ein großer Fortschritt gewesen“, erklärt der kulturpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Dominik De Marco.

 

Der SPD-Antrag zur Einführung der Tarifbezahlung an der Musikschule Dortmund wurde am Donnerstag abgelehnt. Immerhin wurde ein weiterführender SPD-Antrag beschlossen, durch den die Verwaltung nun beauftragt wird, ein Konzept zu erarbeiten, um eine Tarifbezahlung in den gesamten städtischen Kulturbetrieben und -einrichtungen einzuführen. „Fraglich ist dabei dann allerdings, ob dieses Konzept später im Rat dann auch die nötige Zustimmung findet oder abgeschwächt wird. Das darf im Sinne der Beschäftigten nicht passieren. Auch in den Kulturbetrieben müssen die Prinzipien der Guten Arbeit für die Mitarbeiter*innen gelten. Im Fall der Musikschule hätte hier mit gutem Beispiel vorangegangen werden können“, erklärt Dominik De Marco weiter.

 

„Wir finden es mehr als bedenklich, dass einige Fraktionen anscheinend kein Interesse daran haben, dass Honorarbeschäftigte an der Musikschule Dortmund umgehend Tarifbeschäftigte werden können. Diesen Zustand werden wir so nicht hinnehmen. Wir fordern daher, dass die Tarifbezahlung für die gesamten städtischen Kulturbetriebe und –einrichtungen zeitnah erarbeitet wird und dann auch von den Fraktionen unterstützt wird. Kultur und kulturelle Bildung darf es nicht nur zum „Nulltarif“ geben“, erklärt Fabian Trelle, Gewerkschaftssekretär Fachbereich Medien Kunst & Industrie, Westfalen.

 

Die Stadt Dortmund nimmt als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion für die Dortmunder Unternehmen ein, um als gutes Beispiel für die Einhaltung von Tarifstrukturen und für „Gute Arbeit“ zu sorgen. Das Prinzip der „Guten Arbeit“ des DGB sollte daher auch für alle Mitarbeiter*innen der Dortmunder Verwaltung gelten. An der Musikschule Dortmund sind bislang allerdings viele Mitarbeiter*innen auf Honorarbasis beschäftigt. Dies wollte die SPD-Fraktion nun ändern.

 

Das Prinzip der „Guten Arbeit“ meint dabei eine existenzsichernde, entgeltgleiche, tarifgebundene, mitbestimmende, sozialversicherte, unbefristete und diskriminierungsfreie Beschäftigung, die nachhaltig für die Mitarbeiter*innen ist. Die Einführung der Tarifbezahlung an der Musikschule Dortmund hätte die Situation für die Mitarbeiter*innen deutlich verbessert und eine Signalwirkung für den Standort Dortmund geben.