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11.05.2012

Tariftreuegesetz schützt Arbeitnehmer vor Lohndumping – Gesetzlicher Mindestlohn überfällig  

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion

„Wenn die CDU-Ratsfraktion beim Tariftreue- und Vergabegesetz zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten für die Stadt Dortmund reklamiert, lenkt sie ganz davon ab, dass dieses Gesetz erstmals bei öffentlichen Vergaben von Dienstleistungen und Bauleistungen ab einer Höhe von 20.000 Euro eine Lohnuntergrenze von mindestens 8,62 Euro für bietende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vorsieht.
Das ist gut für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nur gerecht, wenn gute Arbeit auch gut bezahlt wird“, ist die stv. Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, SPD-Ratsfrau Jutta Starke, sehr über eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung des Finanzausschusses am 10.05.12 enttäuscht.
Erst seit 10 Tagen ist das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in Kraft.
Wesentliche Erfahrungswerte und Umsetzungsregelungen stehen noch aus.
Das Gesetz war in verbesserter und arbeitnehmerfreundlicher Fassung von der rot/grünen Landesregierung erneut in Kraft gesetzt worden, nachdem die CDU/FDP-Landesregierung unter Jürgen Rüttgers das Tariftreuegesetz in NRW aufgehoben hatte.
„Wir wissen um die Bedenken in den Städten hinsichtlich der Umsetzung dieses Gesetzes.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz verfolgt gute Absichten und hat eine Chance verdient“, so Jutta Starke weiter.
Für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ist das Tariftreue- und Vergabegesetz nur ein Meilenstein auf dem Weg zu einem gesetzlichen Mindestlohn.
Die Unionsfraktion im Bundestag will nur eine verbindliche Lohnuntergrenze einführen.
Eine CDU-Arbeitsgruppe auf Bundesebene verständigte sich kürzlich nach monatelangem Ringen darauf, Mindestlöhne künftig von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festlegen zu lassen.
Es soll lediglich eine tarifoffene verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden.
Eine ständige Kommission der Tarifpartner soll die Höhe der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze festsetzen.
„Das Tariftreue- und Vergabegesetz macht ernst mit gerechter und fairer Bezahlung von guter Arbeit.
Die CDU-Ratsfraktion will mit Ihrer Anfrage von der Mindestlohnmogelpackung mit verbindlicher Untergrenze ablenken.
Unsere Forderung bleibt ein gesetzlicher Mindestlohn.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz beschreibt den richtigen Weg“, so Jutta Starke abschließend.