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19.10.2010

U3-Betreuung auf gutem Weg. SPD-Fraktion: Ausbau kann jetzt schneller erfolgen

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SPD-Ratsfraktion


In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien im Juni waren die Hoffnungen, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 erfüllen zu können noch mehr als verhalten. Zwischenzeitlich zeichnet sich jedoch eine deutliche Entspannung ab.

Friedhelm Sohn, der kinder- und jugend- und familienpolische Fachmann in der SPD-Ratsfraktion hofft auf zusätzliches Geld aus Bund und Land, das die Kommunen bei der schwierigen Aufgabe deutlich entlasten soll.

Im Juni hatte der Fachausschuss noch heftig darüber gestritten, ob der Rechtsanspruch bereits als gescheitert – weil von den Kommunen allein nicht finanzierbar - anzusehen sei oder ob Alternativen möglich seien.

Einvernehmlich wurde beschlossen, alle noch verfügbaren Mittel des städtischen Gesamthaushaltes vorrangig in den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote fließen zu lassen sowie als Sofortmaßnahme die Plätze bei Tageseltern zu erhöhen. Gleichzeitig sollten freie Träger mit finanziellen Anreizen ermutigt werden, in eigene Kindertageseinrichtungen zu investieren sowie private Bauherren verstärkt mit ins Boot genommen werden, um so den städtischen Investitionshaushalt langfristig zu entlasten.

„Es fehlen bis zur Bedarfsabdeckung von 35 % in Dortmund noch 2010 Plätze für die unter 3-jährigen Kinder“ klärt Friedhelm Sohn auf. „Wir konnten uns im Rat auf einen Ausbau-Stufenplan einigen, mit dem wir aus eigener Kraft allerdings erst im Jahr 2014 das gewünschte Ziel erreicht hätten.“ Sohn lobt ausdrücklich den erreichten Konsens, der bereits im neuen Haushaltsplanentwurf mit handfesten Zahlen untermauert ist.

Dort sind zusätzlich 2,5 Mio. € für die Kindertagespflege geplant und der Haushalt weist ab 2011 bis 2015 insgesamt 20,2 Mio. € an städtischen Mitteln aus. Damit könnten 1435 neue Plätze in Tageseinrichtungen und 575 für die unter 3Jährigen bei Tageseltern finanziert werden, aber macht auch 1400 weitere Plätze für 3-6 Jährige Kinder möglich.

„Mit jedem zusätzlichen Euro, den wir nun vom Land erwarten dürfen, kommen wir dem Ziel, doch 2013 den Rechtsanspruch zu erfüllen näher“ freut sich Friedhelm Sohn. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts gelte es jetzt, im Land eine klare Regelung für Zuschüsse zu finden, die den Kindergartenträgern Planungssicherheit gibt. Das müsse sowohl für die Investitionskosten aber auch für eine dauerhafte Beteiligung an den allgemeinen Betriebskosten gelten.

„Ob eine Betreuungsquote von 35 % der Kinder insgesamt ausreicht, wage ich allerdings zu bezweifeln“ so Sohn abschließend. Meiner Ansicht könnte der Bedarf in Zukunft wesentlich höher sein.“