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23.03.2010

Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung enttäuschend

 , SPD-Ratsfraktion
SPD-Ratsfraktion


Der Verfassungsgerichtshof hat heute die Beschwerden von rund 20
Kommunen, darunter Dortmund, im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der
Versorgungs- und Umweltverwaltung zurückgewiesen.
Hierzu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Renate Weyer :
„Das Urteil ist enttäuschend.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat den Kommunen die Versorgungs- und die Umweltverwaltung übertragen.
Gleichzeitig hat das Land die Erledigung der Aufgaben nicht ausreichend finanziert.
Dortmund, Hagen und Bochum fehlen etwa zwei Mio. Euro pro Jahr.
Die Stadt Dortmund selbst ist mit rund 1 Mio. Euro betroffen.
Die SPD-Fraktion hätte sich ein klares Urteil und eine ausreichende Finanzierung gewünscht.“
Die Botschaft des Verfassungsgerichtshofes lautet: Die Landesregierung
entscheidet selbst, was sie für angemessen hält. Sie muss lediglich
ankündigen, dass sie ihre eigenen Berechnungen irgendwann überprüft.
Künftig sei der Gesetzgeber bei Aufgabenübertragungen jedoch gehalten, die Grundannahmen und Berechnungen seiner Kostenprognose nicht nur grob, sondern im Einzelnen nachvollziehbar offen zu legen und auf diese Weise einen konsensorientierten partnerschaftlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden zu ermöglichen.
„Diese Überprüfung sollte jetzt bald erfolgen.
Wenn der kommunale Aufwand immer noch nicht ausreichend gegenfinanziert wird, muss über eine erneute Verfassungsbeschwerde nachgedacht werden.
Es ist und bleibt richtig, sich gegen die finanziellen Zumutungen der Landesregierung zu wehren und auf die Einhaltung des Konnexitätsprinzips zu bestehen.“, so Renate Weyer abschließend.