Verfassungsgericht kippt Einheitslastenabrechnungsgesetz – Stadt Dortmund und weitere 90 Kommunen klagten erfolgreich

„Erneut scheiterte ein Gesetz der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Die Regierung Rüttgers wollte auch bei der Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit die Städte und Gemeinden in NRW ein weiteres Mal über den Tisch ziehen. Es ist sehr gut, dass dieser Griff in die Kassen der Kommunen durch die höchsten Richter des Landes heute gestoppt wurde“, freut sich die stv. Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin, SPD-Ratsmitglied Jutta Starke, über das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) in Münster.
91 Städte und Gemeinden, darunter auch die Stadt Dortmund, hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz war noch unter der Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP) im Jahr 2010 auf den Weg gebracht worden.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus: „Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel vorenthalten werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen.“
CDU und FDP wollten seinerzeit etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Landes an die Kommunen entgehen, obwohl damals bereits alle Experten vor diesem „Rechentrick“ gewarnt hatten.
„Die rot-grüne Landesregierung hatte vorgesorgt: Im Nachtragshaushalt 2010 war eine Rückstellung in Höhe von 375 Mio. Euro gebildet worden. Diese finanzielle Vorsorge hatte die CDU nachdem sie wieder in der Opposition war, durch ihre Klage gegen den Nachtragshaushalt zu Fall gebracht“, erinnert Jutta Starke.
„Ich gehe davon aus, dass Auswirkungen des Urteils von der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen. Eine Überforderung der Kommunen dürfte jetzt aber ausgeschlossen sein.
Wir erwarten hier eine Entlastung für den Haushalt der Stadt Dortmund“, so Jutta Starke abschließend.